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IS-Anhängerin aus Wien nach Rückkehr in U-Haft

Der Beschluss ist rechtskräftig und somit für vorerst 14 Tage rechtswirksam.
Der Beschluss ist rechtskräftig und somit für vorerst 14 Tage rechtswirksam. ©APA/HANS KLAUS TECHT (Symbolbild)
Über Evelyn T., eine am Samstag gemeinsam mit ihrem siebenjährigen Sohn aus Syrien heimgekehrte ehemalige Anhängerin der radikalislamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS), wurde vom Wiener Landesgericht für Strafsachen die U-Haft verhängt.
Zwei ehemalige IS-Anhängerinnen zurückgeholt

Als Haftgrund wurde Tatbegehungsgefahr angenommen, wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Montagabend auf APA-Anfrage erläuterte. Der Beschluss ist rechtskräftig und somit für vorerst 14 Tage rechtswirksam.

Die 26-jährige Wienerin sowie die Salzburgerin Maria G. waren am vergangenen Wochenende mitsamt ihren Kindern in einer Rückholaktion vom Außenministerium zurück nach Österreich gebracht worden. Evelyn T. und ihr im Mai 2017 geborener Sohn befanden sich seit demselben Jahr im Internierungslager Camp Roj in Syrien.

Wie ihre Rechtsvertreterin Anna Mair am Montag der APA mitteilte, hatte die Frau im Juli 2024 beim Außenministerium konsularischen Schutz beantragt, der sich auf ihre Rückholung aus dem Lager bezog. Laut Mair ließ sich die 26-Jährige am Flughafen Wien-Schwechat widerstandslos festnehmen - gegen sie bestand eine aufrechte Festnahmeanordnung.

Siebenjähriger Sohn in Obhut der Kinder- und Jugendhilfe

Der Sohn von der 26-Jährigen sei am Flughafen der Wiener Kinder- und Jugendhilfe übergeben worden und befinde sich in deren Obhut, sagte Mair: "Die Familie ist bereit, den Sohn aufzunehmen und steht in Kontakt mit dem Wiener Kinder- und Jugendhilfeträger. Aus Sicht der Familie ist die Übergabe des Sohnes in ihre Obhut im Hinblick auf das Kindeswohl dringend geboten."

Gegen Evelyn T., die sich als Jugendliche dem IS angeschlossen hatte und nach Syrien gegangen war, wird von der Staatsanwaltschaft Wien wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation ermittelt. "Sie stellt sich dem gegen sie geführten Strafverfahren und wird die Konsequenzen für ihre Handlungen als Jugendliche tragen", kündigte ihre Anwältin an. Die 26-Jährige werde "sämtliche Auflagen erfüllen" und hoffe auf ein baldiges Wiedersehen mit ihrem Sohn. Die Mutter sei die einzige Bezugsperson des Siebenjährigen und werde "alles dafür tun, um in seinem Sinne zu handeln", hielt Mair fest.

Zurückgekehrte Salzburgerin Maria G. auf freiem Fuß

Indes befindet sich die ebenfalls am Samstag aus Syrien mit ihren Kindern nach Salzburg zurückgekehrte Ex-IS-Anhängerin Maria G. auf freiem Fuß. In ihrem Fall verzichtete die zuständige Staatsanwaltschaft Salzburg auf einen Antrag auf Verhängung der U-Haft. Maria G. hatte sich vor rund elf Jahren als damals 17-Jährige dem IS angeschlossen und mit einem mittlerweile toten IS-Kämpfer zwei Söhne bekommen. 2019 wurde sie im Zuge von Kampfhandlungen gegen den IS gefangen genommen, ab September 2020 befand sie sich im Lager Roj.

Das Außenministerium bot nach eigenen Angaben seit 2019 an, die minderjährigen Söhne von Maria G. zurückzuholen. Das habe Maria G. stets verweigert. Das Bundesverwaltungsgericht ordnete schlussendlich am 10. Oktober 2024 die Rückholung von Maria G. und ihren beiden Söhnen an.

(APA/Red)

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