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Regierungsprogramm: Das kommt bei der Parteienförderung

Regierungsprogramm blickt auch auf Parteienförderung.
Regierungsprogramm blickt auch auf Parteienförderung. ©APA/AFP/ALEX HALADA
Das am Donnerstag vorgestellte Regierungsprogramm befasst sich auch mit der Parteienförderung.
Dreierkoalition ist fix
Parteien präsentiert Programm

Die künftige Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS will die Parteienförderung im kommenden Jahr nicht anheben. Im am Donnerstag präsentierten Regierungsprogramm ist die "Aussetzung der Valorisierung" für 2026 festgelegt. Auch die Politikerbezüge sollen reformiert werden, in einem Prozess "unter Federführung einer allseits anerkannten Person". Weiters geplant ist beim Unterpunkt Verwaltung die "Evaluierung und Lückenschluss im Parteiengesetz".

Inflation beeinflusst Parteienförderung

Die Parteienförderung des Bundes wird normalerweise jährlich um die Inflation des jeweiligen Vorjahres erhöht. Anfang 2025 stieg die Gesamtsumme auf Basis von Daten der Statistik Austria um 2,9 Prozent auf 38 Mio. Euro. Die NEOS hatten damals eine "deutliche Kürzung" gefordert. Entsprechend des letzten Wahlergebnisses erhält die FPÖ den größten Anteil der Förderung.

Geplant ist laut Regierungsübereinkunft auch eine "Verpflichtende Anhörung von designierten Mitgliedern der Bundesregierung vor dem Nationalrat". Diese soll vor der Angelobung durch die Bundespräsidentin oder den Bundespräsidenten stattfinden. Für die nun geplante Koalition gelte das allerdings noch nicht, hieß es. Zuerst müsse das entsprechende Gesetz geändert werden.

Das Parteiengesetz will Schwarz-Rot-Pink "unter Einbindung von Expertinnen und Experten" überarbeiten. Vorgeschriebene Meldungen der Parteien sollen künftig statt viermal nur noch einmal pro Jahr erfolgen. Geprüft werden sollen auch zusätzliche "Untersagungsmöglichkeiten" im Parteienrecht.

"Anerkannte Person" unbekannt

Bei den Politikerbezügen möchte sich die Koalition auf "internationale Vorbilder" berufen und die Regelungen anpassen. Konkrete Vorhaben finden sich hier noch nicht, auch die "anerkannte Person" ist nicht näher beschrieben.

(APA/Red)

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