Kurioser Fall: Schweizer Millionärin enterbt heimlich ihren jungen Liebhaber – Gericht spricht ihm jetzt ein „Gehalt“ zu

Was wie das Drehbuch eines Films klingt, ist Realität: Eine wohlhabende Schweizerin, fast 80 Jahre alt, zog vor drei Jahren nach Alicante, um dort ihren Lebensabend in der Sonne zu genießen. Kurz darauf lernte sie einen attraktiven Spanier kennen – 40 Jahre jünger als sie. Die beiden wurden ein Paar, oder zumindest so etwas Ähnliches wie das spanische Portal "Las Provincias" berichtet.
"Und ich will seine Jugend ausnutzen"
Schon nach kurzer Zeit versprach die Frau ihrem Liebhaber, ihn als Alleinerben einzusetzen. Gemeinsam gingen sie zum Notar, um das Testament offiziell zu machen. Doch der Notar äußerte Zweifel und warnte die reiche Dame: „Sind Sie sicher, dass dieser Mann Sie nicht ausnutzt?“ Ihre Antwort war ebenso schlagfertig wie überraschend: „Und ich will seine Jugend ausnutzen.“
Doch kaum war das Testament unterzeichnet, änderte die Schweizerin ihre Meinung – und ließ es noch am selben Tag in aller Heimlichkeit annullieren. Ihr Partner ahnte nichts davon.
Nach dem Tod kam der Schock – und ein Gerichtsurteil
Fast drei Jahre verbrachte das ungleiche Paar miteinander, bis die betagte Millionärin verstarb. Der Spanier, überzeugt, dass ihm das Erbe zusteht, suchte die Notarin auf – und erlebte eine böse Überraschung. Das Testament, das ihn begünstigte, existierte nicht mehr. Stattdessen war ein neues Dokument hinterlegt, das die gesamte Erbschaft den Angehörigen in der Schweiz zusprach.
Doch der Mann gab sich nicht geschlagen. Anstatt das Erbe selbst einzuklagen, zog er vor Gericht, um eine finanzielle Entschädigung für die Jahre der Beziehung zu verlangen. Und die Justiz gab ihm recht.
Richter berechnet „Gehalt“ für die Beziehung
Ein Gericht in Alicante entschied, dass der Spanier für seine „Begleitung“ eine Art Lohn erhalten sollte. Der Richter setzte einen Stundensatz von acht Euro fest – bei einer fiktiven „Arbeitszeit“ von acht Stunden pro Tag, fünf Tage die Woche, über einen Zeitraum von zwei Jahren. Die Gesamtsumme: 33.280 Euro.
Die Berechnung der Entschädigung basiert auf einer Art fiktivem „Lohnmodell“, das das Gericht in Alicante angewandt hat. Hier sind die zentralen Fakten zur Berechnung:
- Stundensatz: 8 Euro pro Stunde
- Tagesarbeitszeit: 8 Stunden pro Tag
- Wöchentliche Arbeitszeit: 5 Tage pro Woche
- Gesamtdauer: 2 Jahre
Berechnungsweg:
- Tagesverdienst: 8 € × 8 Stunden = 64 € pro Tag
- Wochenverdienst: 64 € × 5 Tage = 320 € pro Woche
- Jahresverdienst: 320 € × 52 Wochen = 16.640 € pro Jahr
- Zwei Jahre Gesamtbetrag: 16.640 € × 2 = 33.280 €
Kernpunkte der Entscheidung:
- Der Richter setzte den Stundensatz von 8 Euro an, was etwa einem niedrig bezahlten Job entspricht.
- Er nahm an, dass der Mann fünf Tage pro Woche „gearbeitet“ hat.
- Die Arbeitszeit wurde mit 8 Stunden pro Tag angesetzt.
- Die Dauer der Beziehung wurde auf zwei Jahre als relevanter Zeitraum festgelegt.
Während die Schweizer Erben das Urteil möglicherweise als befremdlich empfinden, dürfte sich der Spanier immerhin mit einem „Gehalt“ für seine Zeit mit der wohlhabenden Touristin trösten. (VOL.AT)