President of the Vienna Regional Court: "Red Lines Crossed"

For Friedrich Forsthuber, the president of the regional court, "red lines were crossed in several respects".
"Very Disturbing"
"As the president of the regional court for criminal matters, I strongly reject the emotional attacks against the chairwoman of the jury court and the independent judiciary that have taken place in recent days, especially on social media," Forsthuber said in an interview with APA on Wednesday. The attacks have far exceeded the limits of permissible criticism of the judiciary, "which is very disturbing. This creates pressure that puts the judiciary and independent jurisdiction at risk," Forsthuber expressed his concern.
Acquittal in Vienna
A jury senate had acquitted a 17-year-old on January 7th in a trial involving a twelve-year-old girl allegedly abused in Vienna-Favoriten in early 2023, of the charge of rape due to doubt. After a two-day trial, which was largely held in private for victim protection reasons, the court concluded that the now 13-year-old girl probably had "an inner rejection" of the incriminated act, as stated in the oral explanation of the court decision. However, it was "not proven that this was recognizable to the defendant." It was also "not ascertainable" whether violence had been used. "It often happens that you first say no and then let yourself be persuaded by tenderness," the presiding judge noted in a detailed explanation of why the 17-year-old was acquitted of rape. Since it had already been shown in the public prosecutor's investigation that the 17-year-old did not know the girl's age and the student had indicated that she was over 14, a serious sexual abuse of minors (§ 207 StGB) was also not considered.
Musk Tweet Shared Widely
Vor allem an der Begründung des Freispruchs, die in einigen Medien und in sozialen Netzwerken verkürzt und teilweise sinnentstellt wiedergegeben wurde, entzündete sich scharfe Kritik. Sogar Elon Musk kommentierte den Freispruch auf X als "verrückt", wobei dessen Tweet über 25.000 Mal geteilt wurde. Die Richterin wurde in Kommentarspalten einiger Online-Medien persönlich attackiert und bedroht und damit zur Zielscheibe von "Hass im Netz".
"Die in diversen Medien verbreitete Darstellung der Gründe, die das Gericht zu dem konkreten Freispruch veranlasst haben, wurden sinnentstellt unvollständig wiedergegeben", betonte Gerichtspräsident Forsthuber. Der Entscheidung seien auch Umstände zugrunde gelegen, die im nicht öffentlichen Teil der Verhandlung erörtert wurden: "Da das Beweisverfahren zum Schutz des Opfers vor Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte zur Gänze unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden musste, können und werden diese Details auch nachträglich nicht bekanntgegeben."
Das Gericht könne einen Schuldspruch nur dann fällen, "wenn der angeklagte Sachverhalt durch die vorliegenden Beweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen ist. In allen anderen Fällen muss ein Freispruch erfolgen", hielt Forsthuber fest. Ob eine Straftat - im gegenständlichen Fall die ursprünglich inkriminierte Vergewaltigung - erwiesen ist, entscheiden im großen Schöffenverfahren zwei Berufsrichterinnen oder -richter sowie zwei Laienrichterinnen oder -richter aus dem Volk, "die gemeinsam die Beweiswürdigung vornehmen". Dabei würden "sämtliche Umstände und Handlungen aller Beteiligten vor, während und nach der vorgeworfenen Tat berücksichtigt."
Im gegenständlichen Fall hatte ein einziger aus der Freispruch-Begründung der Richterin entnommener Satz dafür gesorgt, dass ihr seitens einiger Medienschaffender fälschlicherweise unterstellt wurde, damit sei ein mehrfaches Nein eines Opfers einer Sexualstraftat grundsätzlich als nicht ausreichend für eine Verurteilung bezeichnet worden. Die Richterin hatte allerdings in der Begründung, bei der die Öffentlichkeit zugelassen war, für Zuhörende erkennbar nicht im Sinn, sich an der "Ein Nein muss ein Nein bleiben"-Debatte zu beteiligen. Der Fall der damals Zwölfjährigen, in dem von der Staatsanwaltschaft Wien noch gegen zahlreiche weitere jugendliche Verdächtige wegen Verdachts auf sexuellen Missbrauch ermittelt wird, eignet sich aufgrund der Umstände und Hintergründe, die sich aufgrund des nicht öffentlichen Ermittlungsverfahrens medialer Berichterstattung entziehen, auch nicht bzw. nur bedingt als Beitrag zu dieser Debatte.
"Verantwortung als Gesellschaft"
"Wenn Personen oder Gruppierungen aus persönlichen oder gar politischen Motiven durch aus dem Gesamtkontext der Urteilsverkündung herausgelöste Zitate Fehlinterpretationen in sozialen Medien provozieren und die vorsitzende Richterin sogar persönlich attackieren, gefährden sie damit nicht nur diese. Dann sind auch die Grundlagen unseres demokratischen Rechtsstaats gefährdet", befürchtet Forsthuber. Eine freie und unabhängige Rechtsprechung sei dessen Fundament: "Dieses zu schützen, ist unsere Verantwortung als Gesellschaft." Nur in einem Klima, "das von Vertrauen und Respekt gegenüber den demokratischen Institutionen geprägt ist, können Richterinnen und Richter ihre Arbeit zum Wohl unserer Gesellschaft leisten", bekräftigte der Präsident des Wiener Landesgerichts.
(APA/Red)
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