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Trial for Rape of a Twelve-Year-Old in Vienna: Acquittal

Der Bursch hatte sich seit vergangenem November wegen Vergewaltigung in einer Parkgarage vor einem Schöffensenat verantworten müssen.
Der Bursch hatte sich seit vergangenem November wegen Vergewaltigung in einer Parkgarage vor einem Schöffensenat verantworten müssen. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
In the case of a twelve-year-old girl who was allegedly sexually abused multiple times by a group of teenagers in Vienna-Favoriten in 2023, another defendant was acquitted of the rape charge on Tuesday at the regional court.

The court proceeded in favor of the 17-year-old defendant based on the principle of doubt. "He could assume that she did it voluntarily," the presiding judge stated in the reasoning.

There may have been an "internal rejection" of the incriminated act by the girl. However, it is "not proven that this was recognizable to the defendant." It is also "not ascertainable" in doubt that violence was used. "It often happens that one first says no and then lets oneself be persuaded by tenderness," the chairwoman of a jury court stated.

The acquittal is not legally binding. The prosecutor initially gave no explanation.

Trial Against 17-Year-Old Has Been Ongoing Since November

The boy, who is originally from Syria - he fled to Austria in 2016, is well integrated according to juvenile court investigations, speaks excellent German and has an apprenticeship - has been on trial since last November. On the second day of the trial, he was questioned additionally in private, after which a witness was heard, with the public also not being allowed to attend.

The case of the now 13-year-old girl caused a media stir last year. The Vienna Public Prosecutor's Office is investigating more than a dozen underage boys and a 19-year-old for serious sexual abuse of minors (§ 206 StGB), because they allegedly met the girl in Antonspark in Favoriten and subsequently abused her. This procedure is still ongoing. A 16-year-old was acquitted at the regional court in a separate trial in early December. He was also accused of rape. In this case, the court concluded that the sexual intercourse was "completely consensual". There was no violence. For the teenager, it was "not recognizable" that the girl did not agree with the sexual intercourse. This acquittal is now legally binding. The public prosecutor's office did not contest it, the APA confirmed on Tuesday noon on behalf of the prosecution.

Meeting with 17-Year-Old in Parking Garage in Vienna

Im gegenständlichen Verfahren war der 17-Jährige - im Tatzeitpunkt war er erst 15 - über Snapchat mit der damals Zwölfjährigen in Kontakt gekommen. Sie ließ ihm zunächst Nacktbilder und Videos zukommen, auch der Bursch schickte ihr ähnliches Material. Anfang 2023 trafen sich die beiden in einem Park, um dann aufgrund der Kälte in ein nahe gelegenes Parkhaus zu gehen, wo das Mädchen und der junge Syrer das oberste Stockwerk aufsuchten. Dort soll es zunächst zu einem freiwilligen Kuss gekommen sein, danach habe der 17-Jährige das Mädchen zur Vornahme von Oralverkehr gebracht, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Dazu sei es gekommen, "obwohl sie klar und deutlich gesagt hat, dass sie das nicht will", wie die Staatsanwältin am Ende zusammenfasste. Der Bursche habe sie dessen ungeachtet "mehrmals darum gebeten" und am Kopf erfasst. Insofern sei "das Gewaltelement erfüllt".

Angeklagter "tatsachengeständig"

Sein Mandant sei "tatsachengeständig" und wisse, "dass er einen Fehler gemacht hat", hielt dem der Verteidiger entgegen. Es liege jedoch keine Vergewaltigung vor. Der Jugendliche habe das Mädchen um Oralverkehr "gebettelt" und am Ende dazu überredet: "Das war falsch." Als Zeichen einer symbolischen Wiedergutmachung überreichte der 17-Jährige dem Rechtsvertreter der 13-Jährigen im Verhandlungssaal einen 100 Euro-Schein.

Dem Mädchen gehe es "sehr schlecht", meinte der Wiener Rechtsanwalt Sascha Flatz, der die Interessen der Betroffenen vertritt. Diese habe den Wohnort, die Schule und den Freundeskreis wechseln müssen. Der Angeklagte habe "die Ich-Schwäche" des Mädchens ausgenützt.

Ungeklärt blieb in der Verhandlung, weshalb die Betroffene nach dem von ihr zur Anzeige gebrachten Sex dem 17-Jährigen danach weiter Nacktbilder zukommen hatte lassen. Einem von der renommierten Kinder- und Jugendpsychiaterin Gabriele Wörgötter eingeholten Gutachten zufolge liegt bei dem Mädchen keine posttraumatische Belastungsstörung vor.

Von der Anklage mitumfasst war neben dem Sittlichkeitsdelikt die Verwendung unbarer Zahlungsmittel und betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch. Bei dem Jugendlichen waren im Zuge der gegen ihn eingeleiteten Ermittlungen eine fremde Kreditkarte, die er seinen Angaben zufolge auf der Straße gefunden hatte, sowie Daten von fremden Bankomat- und Kreditkarten am Handy gefunden worden. Dazu war er umfassend geständig. Diese Anklagepunkte wurden mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft diversionell erledigt. Indem er eine Probezeit von zwei Jahren akzeptierte, während der er sich nichts zuschulden kommen lassen darf, entging der bisher Unbescholtene hinsichtlich der Randaspekte der Verhandlung einem Schuldspruch.

(APA/Red)

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