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Gutachten belastet Verdächtigen nach tödlichem Schuss in Kaserne in Kärnten

In der Kärntner Türk-Kaserne starb im Oktober ein Grundwehrdiener nach einem Schuss.
In der Kärntner Türk-Kaserne starb im Oktober ein Grundwehrdiener nach einem Schuss. ©APA/GERT EGGENBERGER (Symbolbild)
Ein Gutachten belastet nun einen Verdächtigen, der in U-Haft sitzt, nachdem ein 21-jähriger Soldat Ende Oktober in der Türk-Kaserne in Spittal an der Drau nach einem Schuss aus der Dienstwaffe eines Wachsoldaten verstorben war.
Tödlicher Schuss in Kaserne: Mordverdacht
Tödlicher Schuss in Kärntner Kaserne

Laut dem Gutachten habe der Verdächtige auf das Opfer "einen Schuss abgegeben" - und sowohl die Waffe als auch die Sicherungsmechanismen hätten einwandfrei funktioniert, zitierte die "Kleine Zeitung" am Silvestertag aus dem Gutachten.

Gutachten stellte nach tödlichem Schuss in Kaserne keine Mängel an Waffe fest

Konkret habe der 21-jährige Wachsoldat die Pistole aus Bauchhöhe abgefeuert, er könne dabei jedoch auch gesessen sein. Wie es dazu kam, dazu ließ der Gutachter keine Zweifel zu: "Eine Schussauslösung kann nur in Verbindung mit einer Abzugsbetätigung erfolgen." An der Waffe, einer Glock 17, waren Funktionstests durchgeführt worden. So wurde etwa gegen die geladene Pistole geschlagen, sie wurde heftig geschüttelt und fallengelassen. Ergebnis: An den Sicherungen wurden keine Mängel festgestellt. Auch am Holster habe es weder Manipulationsspuren noch Beschädigungen gegeben.

Zu der tödlichen Schussabgabe war es am 22. Oktober in der Türk-Kaserne in Spittal an der Drau gekommen. Aus vorerst unbekannter Ursache hatte sich ein Schuss aus der Dienstpistole eines 21-jährigen Wachsoldaten gelöst. Ein gleichaltriger Soldat wurde getroffen und mit schwersten Verletzungen ins Klinikum Klagenfurt geflogen, starb dort aber kurze Zeit nach der Einlieferung.

Tödlicher Schuss in Kaserne laut Verdächtigem Unfall

Der Verdächtige selbst bestreitet eine Tötungsabsicht und spricht von einem Unfall. Demnach sei ihm die Waffe aus dem Holster gefallen, er habe versucht, den Fall mit einem Fuß, dem Oberschenkel oder der Hand zu verhindern, wobei sich der Schuss gelöst habe. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hingegen geht von Absicht aus. Die Angaben des Beschuldigten können "nicht in Einklang mit einem ersten ballistischen Sachverständigen-Gutachten gebracht werden", hatte es schon zu Beginn der Ermittlungen geheißen.

(APA/Red)

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