Vier Jahre Haft nach 139 Einbrüchen in Kärnten
Ihm wurde zur Last gelegt, innerhalb von zwei Jahren insgesamt 139 Einbrüche begangen zu haben, vorwiegend in Südösterreich und insbesondere in Kärnten. Vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Gerhard Pöllinger-Sorré gestand der Mann die Taten umfassend ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Finanzierte Leben mit Diebstählen
Staatsanwalt Maik Barsch verwies auf ein umfassendes Ermittlungsverfahren, das durch eindeutige Beweise gestützt wird, welche die Täterschaft des Angeklagten belegen. Unter anderem wurden DNA-Spuren und Schuhsohlenabdrücke des Mannes sichergestellt. Der Angeklagte drang über Fenster und Türen in verschiedene Betriebe ein und verübte auf seinen Touren mehrere Einbrüche hintereinander. Insgesamt erbeutete er einen fünfstelligen Eurobetrag sowie weitere Wertgegenstände, die er veräußerte. Mit dem erlangten Geld bestritt der gelernte Fleischer und Vater von drei Kindern seinen Lebensunterhalt, wobei ein Teil des Geldes in Wettbüros verspielt wurde.
"Es war wegen der Drogen, ich bin auch spielsüchtig"
Der wegen Einbrüchen in der Schweiz vorbestrafte Angeklagte gestand vor Gericht alle Taten, blieb jedoch ansonsten sehr schweigsam. Auf die Frage, warum er sich bei einem Wohnsitz in Italien ausgerechnet Österreich ausgesucht habe, gab er keine Antwort. Auch zu seiner Verurteilung in der Schweiz äußerte er sich nicht. Unter Tränen erklärte der Angeklagte: „Es war wegen der Drogen, ich bin auch spielsüchtig.“
Milderung
Richter Pöllinger-Sorré betonte, dass das reumütige Geständnis des Angeklagten der deutlichste Milderungsgrund sei. Dem stünden jedoch zahlreiche Erschwerungsgründe gegenüber: die Vorstrafe in der Schweiz, die den Angeklagten „völlig unbeeindruckt“ gelassen habe, die Taten während eines laufenden Verfahrens, der lange Zeitraum, in dem die Straftaten begangen wurden, sowie die große Zahl an Delikten. Besonders schwer wog für den Richter auch der Aspekt des „Kriminaltourismus“.
Der Angeklagte hatte jedoch Glück, dass bei einer höheren Schadenssumme der Strafrahmen von ein bis zehn Jahren Haft zur Anwendung gekommen wäre. So fiel die Strafe mit „nur“ sechs Monaten bis fünf Jahren Haft aus. Der Angeklagte erklärte, auf Rechtsmittel zu verzichten, während Staatsanwalt Barsch keine Stellungnahme abgab.
APA