NÖ: Verfahren gegen Jäger nach Schuss auf Hund eingestellt
Der 78-jährige Jäger wurde der Tierquälerei und der Gefährdung der Gesundheit beschuldigt. „Das Schießen war seitens des Jägers gerechtfertigt“, bestätigte Erich Habitzl, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, am Dienstag auf eine Anfrage bezüglich eines Berichts im „Kurier“ online.
Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt sah kein rechtswidriges Verhalten von Jäger nach Schuss auf Hund
Dem Pächter des Jagdreviers wird kein gesetzeswidriges Handeln zur Last gelegt, wie auch der "Kurier" meldete. Nach Angaben von Habitzl waren zum Zeitpunkt des Schusses keine Personen in der Umgebung. Der Hund sei am 24. Februar erneut unbeaufsichtigt in einem Jagdgebiet umhergelaufen. Der Wiener Jäger habe mit einer Schrotflinte auf das Tier geschossen, woraufhin es eingeschläfert werden musste. Laut dem Niederösterreichischen Jagdgesetz ist es Personen, die zur Jagd berechtigt sind, erlaubt, streunende Hunde zu erlegen, wobei dies für Jagdaufseher eine Pflicht darstellt.
(APA/Red)