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WKStA-Entscheidung zu Schmid-Antrag gefallen

WKStA: Entscheidung nach Kronzeugen-Antrag von Schmid (im Bild).
WKStA: Entscheidung nach Kronzeugen-Antrag von Schmid (im Bild). ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild
Die WKStA hat eine Entscheidung zum Kronzeugen-Antrag des Ex-Vorstands der Staatsholding ÖBAG Thomas Schmid getroffen. Ein Sprecher bestätigte dem "Kurier", dass ein Vorhabensbericht kurz vor Ostern "nach oben" - also an die Oberstaatsanwaltschaft - geschickt worden sei.

Die Oberstaatsanwaltschaft muss das Vorhaben nun prüfen und ans Justizministerium weiterleiten.

Geständnis von Schmid

Der ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, hatte vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in mehreren Einvernahmen ein umfassendes Geständnis abgelegt und dabei sich sowie prominente ÖVP-Vertreter - darunter Ex-Kanzler Sebastian Kurz - in mehreren Causen schwer belastet.

Vorhabensbericht in Casag-Causa weitergeleitet

Auch in der Casag-Causa, in der seit 2019 ermittelt wird, wurde laut "Kurier"-Informationen vor Ostern ein Vorhabensbericht der WKStA an die Oberstaatsanwaltschaft weitergeleitet. Bei der Causa rund um die teilstaatliche Casinos Austria AG (Casag) geht es um einen vermuteten Deal innerhalb der türkis-blauen Regierung Kurz I im Glücksspielbereich. Dabei soll es eine ÖVP-FPÖ-Vereinbarung gegeben haben, um den den Freiheitlichen nahestehenden Peter Sidlo auf einem Ticket von Casag-Miteigner Novomatic in den Casag-Vorstand zu entsenden - obwohl er für diesen Posten nur wenig qualifiziert gewesen sein soll. Im Gegenzug soll die FPÖ u.a. Entgegenkommen bei etwaigen Gesetzesänderungen beim kleinen Glücksspiel nach der Wiener Wahl signalisiert haben.

(APA/Red)

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