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StVO-Novelle sorgt für Debatte um Tempo 30 und Grün-Blinken bei Ampeln

Der Entwurf für die 35. StVO-Novelle lässt noch einige Fragen offen.
Der Entwurf für die 35. StVO-Novelle lässt noch einige Fragen offen. ©Canva (Sujet)
Die Begutachtungsfrist zur 35. StVO-Novelle ist beendet. Vor allem zwei Punkte sorgen dabei noch für Erklärungsbedarf.
Diese Änderungen bringt die Novelle
Videoüberwachung in Wiener City nicht möglich

Was aus Sicht des Städtebunds und der Wiener Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) im Entwurf fehlt, sind Möglichkeiten für kamerabasierte Kontrollen zur Verkehrsberuhigung. Kontrovers diskutiert wurden indes die vorgesehenen Erleichterungen beim Verordnen von "Tempo 30", während die geplanten Ampelregelungen mit und ohne Grünblinkphase für Erklärungsbedarf gesorgt haben.

ÖAMTC und Städtebund: Unterschiedliche Ansichten zur Verkehrsberuhigung

Die genannte Ampelregelung ist infolge der "Implementierung einer Zuflussregelung zur zielgerichteten Steuerung von Verkehrsströmen" vorgesehen. Jedoch soll diese abweichende Ampelregelung laut ÖAMTC nur dort umgesetzt werden, wo der "Verkehrsfluss mit 'Dosierampeln' geregelt werden kann, und kein Querverkehr berücksichtigt werden muss", stellt der Jurist des Mobilitätsclubs, Matthias Wolf, fest.

Während der ÖAMTC das Grün-Blinken befürwortet, da auch die Umsetzung nach "mehrjähriger Erprobung auf der Linzer Stadtautobahn" realistisch durchführbar sei, wurde indes festgehalten, dass der Entwurf vorsieht, dass Gemeinden künftig auf Gemeindestraßen an neuralgischen Punkten die erlaubte Höchstgeschwindigkeit reduzieren dürfen. Jedoch gilt das nicht - entgegen früheren Berichten - für Landesstraßen oder für die Umsetzung von Tempo 30 im Alleingang im gesamten Ortsgebiet.

Hier gelte, dass auch in Zukunft ein verkehrstechnisches Gutachten notwendig sein wird, wenn eine Gemeinde Tempolimits verordnen will, hielt Wolf fest. Er wies zudem darauf hin, dass "eine deutliche Mehrheit von über 80 Prozent der Bevölkerung" gegen ein generelles Tempo 30 im Ortsgebiet sei - und ohnehin sei eine zeitliche Begrenzung schon jetzt möglich. Diese Ablehnung ergab eine im Dezember durchgeführte Umfrage mit 510 Teilnehmern, über die das Autoportal AutoScout24 im Jänner anlässlich der gestarteten Begutachtung berichtete.

Kritik an Radarüberwachungen durch Gemeinden

Kritik gab es vom ÖAMTC indes für die Möglichkeit, dass Gemeinden zukünftig Geschwindigkeitsmessungen selbst durchführen dürfen. Radarüberwachungen sollten der Verkehrssicherheit dienen und nicht, um Gemeindekassen zu füllen. Der Österreichische Städtebund begrüßt den Entwurf für die 35. StVO-Novelle und sieht langjährige Forderungen erfüllt - vor allem in den Tempo-30-Erleichterungen und den Möglichkeiten punktueller Geschwindigkeitsmessung in Ortsgebieten.

Doch auch hier gab es Kritik. So wurde erneut um die Aufnahme "automationsunterstützter Zufahrtskontrollen" in die Novelle ersucht. Bereits 25 Städte würden hier eine entsprechende Rechtsgrundlage für den Einsatz von Fotokameras fordern, ein gegenständlicher StVO-Entwurf sei bereits per Stellungnahme übermittelt worden. Klarstellungen wurden indes dahingehend gefordert, dass auch Städte, die im Einzugsgebiet einer Landespolizeidirektion liegen, punktuelle Geschwindigkeitsmessungen praktizieren können. Hier wurde auch in anderen Stellungnahmen auf Erklärungsbedarf hingewiesen.

VCÖ begrüßt Erleichterungen bei Einführung von Tempo 30

Die Tempo-30-Erleichterungen wurden auch vom Verkehrsclub Österreich (VCÖ) befürwortet, diese sei ein "zentraler Hebel, um Unfälle zu vermeiden oder die Unfallschwere zu reduzieren, auch das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) begrüßte diese Möglichkeit, sah jedoch ein Hindernis in der Novelle, nämlich in der "erfolgreichen Installation einer punktuellen Geschwindigkeitsmessung in einer Gemeinde ohne Gemeindewachkörper".

Der Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) nannte diese geplante Verordnungsermächtigung, mit der Länder per Verordnung Gemeinden im übertragenen Wirkungsbereich die punktuelle Geschwindigkeitsmessung ermöglichen können, "das Kernthema der 35. Novelle der Straßenverkehrsordnung". Jedoch wurde auch von ÖRAK unter anderem der daraus resultierende Arbeitsaufwand für kleinere Gemeinden genannt, "auf den in den Erläuterungen nicht weiter eingegangen wird".

(APA/Red)

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