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Papamonat in Österreich: Diese Fristen müssen Familien im Auge behalten

Der Papamonat bietet Vätern wertvolle Zeit mit dem Neugeborenen.
Der Papamonat bietet Vätern wertvolle Zeit mit dem Neugeborenen. ©Canva
Seit 2019 ist der Papamonat in Österreich eine feste Institution, die es Vätern ermöglicht, den ersten Monat nach der Geburt ihres Kindes voll und ganz der Familie zu widmen.

Diese Regelung stärkt nicht nur die familiäre Bindung von Anfang an, sondern setzt auch ein wichtiges Zeichen für die Gleichstellung der Geschlechter in der Familienarbeit. Informationen der Arbeiterkammer (AK) zufolge bietet der Papamonat zahlreiche Vorteile und ist ein wesentlicher Schritt zur Förderung der Vater-Kind-Bindung.

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Papamonat kann bei gemeinsamem Haushalt nicht abgelehnt werden

Der Papamonat, offiziell als Familienzeit bekannt, erlaubt es dem zweiten Elternteil, unmittelbar nach der Geburt bis zu einem Monat zu Hause zu bleiben. Diese Zeit muss innerhalb des Mutterschutzes der Mutter liegen, der als Beschäftigungsverbot gilt. Die Regelung sieht vor, dass der Arbeitgeber diesen Freistellungsanspruch nicht ablehnen kann, vorausgesetzt, der Vater lebt mit dem Kind und dessen Mutter in einem gemeinsamen Haushalt.

Papamonat in Österreich: Alles, was werdende Väter wissen müssen. (Bild: Canva)

Diese wichtigen Fristen sind zu beachten

Um den Papamonat in Anspruch nehmen zu können, müssen werdende Väter drei wichtige Fristen beachten: Die Ankündigung des Papamonats beim Arbeitgeber muss spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin erfolgen, jedoch nicht früher als vier Monate vorher, um den Kündigungsschutz zu gewährleisten. Diese Ankündigung sowie die Bekanntgabe der Geburt und des tatsächlichen Antritts des Papamonats müssen schriftlich erfolgen.

Kein Gehalt, aber Familienzeitbonus von etwa 1.600 Euro

Während des Papamonats erhalten Väter kein Gehalt von ihrem Arbeitgeber. Stattdessen können sie den Familienzeitbonus bei der Österreichischen Gesundheitskasse beantragen, der eine tägliche Unterstützung von 52,46 Euro bietet, was ungefähr 1.600 Euro im Monat entspricht. Dieser Bonus sichert die Kranken- und Pensionsversicherung während des Papamonats ab, unter der Bedingung, dass der Antragsteller Anspruch auf Familienbeihilfe hat und in den letzten sechs Monaten vor dem Bezugsbeginn mehr als geringfügig beschäftigt war.

Der Papamonat und der Familienzeitbonus sind wesentliche Bestandteile der österreichischen Familienpolitik, die darauf abzielen, Vätern die Möglichkeit zu geben, von Beginn an eine aktive Rolle in der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder zu übernehmen. Weitere Informationen und Ratgeber zum Thema finden Interessierte auf der Webseite der Österreichischen Gesundheitskasse.

Der Papamonat ermöglicht es neuen Vätern, den ersten Lebensmonat ihres Kindes aktiv mitzugestalten. (Bild: Canva)

Für Väter in Österreich, die den Papamonat in Anspruch nehmen möchten, gibt es folgende wichtige Punkte zu beachten, um von dieser Regelung optimal profitieren zu können:

  • Gemeinsamer Haushalt: Väter müssen mit ihrem Kind und dessen Mutter in einem gemeinsamen Haushalt leben, um für den Papamonat berechtigt zu sein.

    Achtung: Fällt die Voraussetzung des gemeinsamen Haushalts weg, muss dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt und der Dienst wieder angetreten werden.
  • Ankündigungsfristen: Die Absicht, den Papamonat in Anspruch zu nehmen, muss dem Arbeitgeber spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin schriftlich mitgeteilt werden, jedoch nicht früher als vier Monate vorher, um den Kündigungsschutz zu aktivieren.
  • Schriftliche Bekanntgabe: Sowohl die Ankündigung des Papamonats als auch die Bekanntgabe der Geburt und des tatsächlichen Antrittszeitpunkts des Papamonats müssen schriftlich erfolgen.
  • Kündigungsschutz: Der Kündigungsschutz tritt erst vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin in Kraft. Dies bedeutet, dass die Ankündigung des Papamonats nicht zu früh erfolgen sollte. Der Schutz vor Kündigung und Entlassung endet nach Ablauf von vier Wochen nach Beendigung der Freistellung. Wenn die Vorankündigung entfällt, beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz ab dem Zeitpunkt der Meldung des Antritts.
  • Familienzeitbonus: Während des Papamonats wird kein Gehalt vom Arbeitgeber gezahlt. Stattdessen können Väter den Familienzeitbonus bei der Österreichischen Gesundheitskasse beantragen, der eine finanzielle Unterstützung bietet. Der Antrag muss innerhalb von 121 Tagen nach der Geburt gestellt werden.
  • Voraussetzungen für den Familienzeitbonus: Um den Familienzeitbonus zu erhalten, müssen Väter Anspruch auf Familienbeihilfe haben, in einem gemeinsamen Haushalt mit Kind und Mutter leben und in den letzten 182 Tagen vor dem Bezugsbeginn mehr als geringfügig beschäftigt gewesen sein.
  • Maximale Unterbrechung: Eine maximale Unterbrechung von 14 Tagen ist während des Bezugszeitraums erlaubt, in denen jedoch keine Leistungen vom Arbeitsmarktservice (AMS), wie das Arbeitslosengeld, bezogen werden dürfen.
  • Start des Papamonats: Der Papamonat sollte erst beginnen, nachdem Mutter und Kind aus dem Krankenhaus entlassen wurden, da das Krankenhaus nicht als gemeinsamer Wohnsitz gilt.

    Der Familienzeitbonus darf in der Regel erst beantragt werden, wenn Mutter und Kind aus dem Krankenhaus entlassen sind.

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(VOL.AT)

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