OÖ: Wassergebühren in Steinbach am Attersee von VfGH gekippt

Insbesondere die Mindestentnahmegebühr, welche vor allem Zweitwohnsitze betrifft, wurde vom VfGH aufgehoben, dies wurde von den "Oö. Nachrichten" (OÖN) in ihrer Ausgabe am Dienstag berichtet.
Steinbach am Attersee mit Mindestabnahmegebühr für Wasser
Im Jahr 2017 wurde in Steinbach eine Mindestabnahmegebühr für Wasser eingeführt. Wohnungseigentümer waren verpflichtet, jährlich mindestens 45 Kubikmeter Wasser zu bezahlen, unabhängig von ihrem tatsächlichen Verbrauch. Da die Mehrheit der Haushalte bereits mehr als diese Mindestmenge verbraucht, betrifft diese Regelung hauptsächlich Besitzer von Zweitwohnsitzen. Insgesamt 24 Besitzer von Zweitwohnsitzen haben gegen diese Regelung, die sie als "versteckte Zweitwohnsitzsteuer" betrachten, Klage vor Gericht eingereicht.
VfGH kritisiert auch Berechnung der Wassergebühren in Steinbach am Attersee
Die Verfassungsrichter kritisierten die Mindestmenge, da bereits eine Grundgebühr vorgeschrieben ist. Sie bemängelten, dass die Mindestabnahmegebühr nur für Eigentumswohnungen gilt und nicht für Mietwohnungen. Zudem stellten sie fest, dass sie kein Anreiz sei, Wasser zu sparen. Des Weiteren wurde bemängelt, dass die Berechnung der Gebühr auf dem durchschnittlichen Wasserverbrauch in Österreich basierte, während sich der Verfassungsgerichtshof an den Durchschnittswerten von Steinbach hätte orientieren sollen. Außerdem geht aus der Verordnung nicht hervor, wofür der aus den Wasser- und Kanalgebühren erzielte Gewinn verwendet wird, obwohl es rechtens ist, dass Gemeinden diesen Gewinn erzielen dürfen.
"Wir sind mit unserer Gebührenverordnung einen neuen Weg gegangen", ist Bürgermeisterin Nicole Eder (ÖVP) enttäuscht. Sie versicherte im Gespräch mit den OÖN, dass der Gemeinderat nun "eine neue, rechtskonforme Gebührenverordnung beschließen" werde.
(APA/Red)