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Übergangsfrist für Verbot von Vollspaltenboden gekippt

Der VfGH kippte beim Vollspaltenboden-Verbot die Übergangsfrist.
Der VfGH kippte beim Vollspaltenboden-Verbot die Übergangsfrist. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat beschlossen, die Übergangsfrist für das Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung aufzuheben, die bis 2040 gedauert hätte.

Der VfGH stellte fest, dass die Übergangsfrist für das Verbot von Vollspaltenboden mit 17 Jahren zu lange sei und keine sachliche Rechtfertigung habe. Ein entsprechender Antrag der burgenländischen Landesregierung wurde genehmigt. Die Aufhebung der Bestimmung im Tierschutzgesetz tritt am 1. Juni 2025 in Kraft.

VfGH: Übergangsfrist für Verbot von Vollspaltenboden nicht gerechtfertigt

Das Verbot für neue Anlagen wurde bereits zu Beginn des Jahres 2023 in Übereinstimmung mit dem im Nationalrat beschlossenen Verbot von 2022 umgesetzt. Für bestehende Anlagen wurde eine Übergangsfrist bis 2040 festgelegt, um landwirtschaftlichen Betrieben Planungssicherheit zu bieten und getätigte Investitionen zu schützen. Der Verfassungsgerichtshof argumentiert, dass die 17-jährige Übergangsfrist in Bezug auf die Abwägung zwischen Investitionen und Tierschutz nicht sachlich gerechtfertigt sei. Dies impliziere eine einseitige Betonung des Investitionsschutzes.

Das Höchstgericht betrachtet es kritisch, dass die Übergangsfrist für alle Betriebe gleichermaßen gilt, unabhängig davon, wann die Investitionen getätigt wurden. Betreiber neuer Anlagen hätten aufgrund der höheren Standards, die für sie gelten, auch höhere Kosten im Vergleich zu bestehenden Betrieben. Dies führt zu einem ungleichen Wettbewerb, der mit einer 17-jährigen Übergangsfrist einhergeht, wie der Verfassungsgerichtshof feststellte.

Rauch kündigt Gespräche zu rascherem Verbot von Vollspaltenboden an

Der für den Tierschutz zuständige Minister Johannes Rauch (Grüne) will nun mit Vertretern von Landwirtschaft und Tierschutz Gespräche über eine neue Lösung aufnehmen, die den Landwirten den Übergang wirtschaftlich ermöglichen soll, "damit bessere Bedingungen in der Schweinehaltung rasch Wirklichkeit werden". Rauch betonte, sein Ziel sei immer ein rasches Verbot gewesen. "Es war ein Erfolg, gegen den anfänglich erbitterten Widerstand von manchen Vertretern der Schweinebranche ein Datum für das endgültige Verbot von unstrukturierten Vollspaltenbuchten festzuschreiben", hielt er fest.

Aus dem Landwirtschaftsministerium hieß es gegenüber der APA, das Erkenntnis des VfGH werde umfassend rechtlich und fachlich analysiert. Mögliche Optionen würden gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und den Betroffenen erarbeitet. Die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln, das Tierwohl und das Überleben der Höfe solle sichergestellt werden, betonte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP): "Wir dürfen unser österreichisches Schnitzel nicht gefährden und uns von Importen aus dem Ausland abhängig machen." Auch die Landwirtschaftskammer hob die Absicherung der Schweinehaltung und der Versorgungssicherheit hervor.

Freude im Burgenland und bei Tierschutzorganisationen über VfGH-Entscheidung zu Übergangsfrist für Verbot von Vollspaltenboden

Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) sprach von einem "Erfolg für den Tierschutz und für verantwortungsvolle Landwirtschaft - auch im Interesse vieler Bauern, die diese qualvolle Form der Tierhaltung jetzt schon ablehnen". Im ersten Anlauf war die Beschwerde der burgenländischen Landesregierung im Dezember 2022 noch abgewiesen worden, weil die angefochtenen Bestimmungen nach Eingehen der Beschwerde vom Bund geändert wurden - eine "Trickserei", wie Doskozil befand. Laut VfGH hätten damals auch die neuen Regelungen angefochten werden müssen. Im vergangenen April zog das Land dann ein weiteres Mal gegen die Übergangsfrist vor den VfGH und bekam nun recht. Neben der SPÖ begrüßten im Bund auch die Grünen die Entscheidung des Höchstgerichts. Landwirtschaftssprecherin Olga Voglauer und Tierschutzsprecherin Faika El-Nagashi betonten, ein Verbot überhaupt festzulegen, sei ein "hart erkämpfter Erfolg" für die Grünen in der Bundesregierung und die Übergangsfrist bis 2040 ein Kompromiss gewesen. Nun ermögliche der VfGH ein früheres Ende.

Tierschutzorganisationen reagierten auf die Aufhebung der langen Übergangsfrist erfreut. Vier Pfoten-Kampagnenleiterin Veronika Weissenböck sah in der Entscheidung des VfGH etwa ein "konsequentes Bekenntnis zum Tierschutz" und forderte, dass die aufgehobene Bestimmung rasch mit einer deutlich kürzeren Übergangsfrist angepasst wird. Sebastian Bohrn Mena, Initiator des Tierschutzvolksbegehrens und Sprecher der Initiative oekoreich, will Gespräche mit den Akteuren aufnehmen und sich für ein baldiges Ende der Vollspaltenböden einsetzen. "Der Profit darf nicht über dem Wohl der Tiere stehen", betonte er.

Greenpeace-Landwirtschaftssprecherin Melanie Ebner hielt in einer Aussendung fest, dass das Tierwohl jetzt verbessert werden müsse und "nicht erst in 17 Jahren". Sie forderte Unterstützung für die Landwirte für "einen raschen Umstieg auf eine möglichst artgerechte Tierhaltung". Die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy sah in der Entscheidung die Bestätigung dafür, "dass es nicht zu rechtfertigen ist, wirtschaftliche Abwägungen über das Wohl von Lebewesen zu stellen". Einen "Wermutstropfen" ortete hingegen der Verein gegen Tierfabriken (VGT) darin, dass der VfGH keine inhaltliche Entscheidung zur Frage, ob Schweinen mehr Platz und eine tiefe Stroheinstreu zustünden, getroffen habe. Die diesbezüglichen Anträge seien wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen worden.

(APA/Red)

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