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ORF-Beitrag: FPÖ richtete Info-Webseite ein 

Neuer ORF-Beitrag: FPÖ startete Info-Webseite.
Neuer ORF-Beitrag: FPÖ startete Info-Webseite. ©APA/ROLAND SCHLAGER (Symbolbild)
Die Blauen haben am Mittwoch neuerlich ihr Missfallen über den neuen ORF-Beitrag kundgetan. "Kommt die FPÖ in Regierungsverantwortung, werden wir die Haushaltsabgabe wieder abschaffen", so Parteichef Herbert Kickl in einer Aussendung.

Für all jene, die noch nicht wissen, ob ihr Haushalt gebührenbefreit ist, richtete die FPÖ die Webseite www.orf-steuer.help ein. Dort stellt die Partei auch einen Antrag auf Stundung und Ratenzahlung des ORF-Beitrags zur Verfügung.

"Online-Befreiungsrechner"

Auf der Webseite der ORF-Beitrags-Service GmbH (OBS) findet sich ebenfalls eine Erklärung, unter welchen Voraussetzungen Haushalte vom ORF-Beitrag befreit sind. So sind u.a. Personen, die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld, Studien-/Schülerbeihilfe, Lehrlingsentschädigung, Pflegegeld oder Mindestsicherung beziehen ausgenommen, sofern ein bestimmtes Haushaltsnettoeinkommen nicht überschritten wird. Um das zu überprüfen, steht ein "Online-Befreiungsrechner" bereit.

Der ORF-Beitrag muss mittels einer Einzugsermächtigung, mittels Erlagschein, per Post oder per Online-Banking im Voraus bezahlt werden. Wählt man den Erlagschein, muss der ORF-Beitrag auf einmal überweisen werden, informiert die OBS. Bei einer Einzugsermächtigung kann der Betrag auf zweimal oder sechsmal im Jahr aufgeteilt werden.

GIS-Gebühr abgelöst

Der ORF-Beitrag beträgt seit 1. Jänner 15,30 Euro pro Monat und Haushalt. Die bisherige an Fernseh- und Radiogerät gekoppelte GIS-Gebühr in Höhe von 18,59 Euro wurde damit abgelöst. Die bisher auf die GIS-Gebühr aufgeschlagene Umsatzsteuer wie auch Bundesabgaben fallen weg. In manchen Bundesländern wird aber nach wie vor eine unterschiedlich hohe Landesabgabe im Rahmen des ORF-Beitrags eingehoben, die nicht dem ORF zu gute kommt. Nebenwohnsitze sind von der Gebühr ausgenommen, auch Gebührenbefreiungen bleiben aufrecht.

(APA/Red)

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