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VfGH: Beschwerde gegen Immo-Kreditregeln abgeschmettert

Der Verfassungsgerichtshof lehnt die Beschwerde gegen strengeren Immo-Kreditregeln ab.
Der Verfassungsgerichtshof lehnt die Beschwerde gegen strengeren Immo-Kreditregeln ab. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Sujet)
Der Antrag gegen die strengeren Immobilien-Kreditregeln, die im August 2022 eingeführt wurden, wurde vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) abgelehnt, da er als aussichtslos betrachtet wurde.

Ein Vorarlberger, dessen Kreditantrag für den Kauf einer Wohnung abgelehnt wurde, hatte sich an den VfGH gewandt. "Die FMA hat die Verordnung jedoch entsprechend dem im Bankwesengesetz (BWG) vorgesehenen Verfahren erlassen", teilte der Verfassungsgerichtshof am Mittwoch in einer Aussendung mit.

VfGH lehnte Beschwerde gegen Immo-Kreditregeln ab

Gegenüber dem VfGH brachte der verhinderte Immo-Kreditnehmer vor, die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-Verordnung) der Finanzmarktaufsicht (FMA) sei gesetzwidrig, weil keine systemischen Risiken aus Fremdkapitalfinanzierungen von Immobilien mit möglichen negativen Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität vorlägen. Damit sei eine im Bankwesengesetz genannte Voraussetzung für eine Verordnung nicht gegeben.

Vergabestandards bei Wohnbaukrediten verschärft

Seit den Mitte 2022 verschärften Vergabestandards dürfen Wohnbaukredite für Privatpersonen nicht mehr länger als 35 Jahre laufen, der Eigenmittelanteil muss mindestens 20 Prozent betragen, die Rückzahlungsrate darf maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens ausmachen. Im Februar 2023 wurden die Regelungen für die Zwischenfinanzierung etwas gelockert.

Banken drängen auf eine Entschärfung der Immobilien-Kreditregeln

Der Verfassungsgerichtshof erinnerte in seiner Stellungnahme zu den verschärften Immo-Kreditregeln aber daran, dass die FMA verpflichtet sei, die Maßnahmen in Zukunft daraufhin zu prüfen, ob sie weiterhin notwendig seien, und sie gegebenenfalls anzupassen oder aufzuheben. Die Banken und die Immobilienwirtschaft drängen schon seit längerem auf eine Entschärfung der Immobilien-Kreditregeln. Die Immokredit-Vergabe ist seit Mitte 2022 stark rückläufig.

Brunner wünscht sich Änderungen bei der KIM-Verordnung

Auch Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) wünscht sich Änderungen bei der KIM-Verordnung. Die Rahmenbedingungen hätten sich seit der Einführung geändert, sagte Brunner kürzlich im APA-Interview. "Die Zinsentwicklung ist eine andere, die wirtschaftliche Situation ist eine andere und die Finanzmarkt-Stabilität ist nicht gefährdet." Erste Erleichterungen seien von der Finanzmarktaufsicht bereits durchgeführt worden, "aber es reicht noch nicht". So sollte bei der Kreditvergabe etwa auf die Höhe des Einkommens Rücksicht genommen werden. Die FMA sei eine unabhängige Behörde, "aber eine Meinung kundtun, das darf man", sagte Brunner.

(APA/Red)

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