Ermittlungen zu Vorfall um AfD-Chef eingestellt

Es hätten keine Hinweise auf eine Straftat ermittelt werden können, teilte Oberstaatsanwältin Veronika Grieser am Mittwoch mit. Der AfD-Vorsitzende kritisierte die Entscheidung.
Chrupalla ins Krankenhaus gebracht
Chrupalla hatte am 4. Oktober einen Wahlkampfauftritt in Ingolstadt zu der wenige Tage später stattfindenden bayerischen Landtagswahl abbrechen müssen. Vor seiner Rede wurde er ins Krankenhaus gebracht und aufgrund von Beschwerden vorübergehend auf der Intensivstation überwacht. Nach einem Tag konnte er das Spital wieder verlassen. Ärzte stellten einen Einstich in Chrupallas rechtem Oberarm fest. Der AfD-Chef sprach von einem Anschlag, der auf ihn verübt worden sei.
"Die Beibringung der Verletzung durch einen Unbekannten während des Aufenthalts auf dem Ingolstädter Theaterplatz kann zwar nicht ausgeschlossen werden", erklärte die Oberstaatsanwältin dazu. "Konkrete Hinweise oder Anhaltspunkte für einen solchen Übergriff während des Besuchs der Wahlkampfveranstaltung oder im unmittelbaren Vorfeld des Besuchs haben die Ermittlungen jedoch nicht ergeben."
Staatsanwaltschaft stützt sich unter anderem auf Gutachten
Die Staatsanwaltschaft stützt sich unter anderem auf ein Gutachten von Rechtsmedizinern aus München. Demnach wird vermutet, dass Chrupalla mit einer Pinnadel in den Arm gestochen wurde. Hinweise, dass ihm dabei Gift injiziert worden sei, gebe es nicht. Auch Chrupallas Beschwerden sprächen nicht für eine Vergiftung.
"Es ist einerseits positiv, dass im Rahmen der Ermittlungen nunmehr die Stichverletzung durch eine Nadel oder einen ähnlichen Gegenstand als gesichert gilt", kommentierte der AfD-Chef. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens sei ihm aber unerklärlich, da aus seiner Sicht "bis zum heutigen Tag noch angeforderte Informationen weiterer Behörden" ausstünden. "Mit anwaltlicher Hilfe warten wir nun die angekündigte Gewährung der Akteneinsicht ab", erklärte Chrupalla. Dabei gehe es ihm darum, alle Möglichkeiten der Aufklärung auszuschöpfen und gegebenenfalls eine Beschwerde vorzubereiten.
(APA/Red)