Innenminister Karner will Zugriff auf Messenger-Dienste ermöglichen

Die Grüne reagierten ablehnend.
Der Wunsch der Exekutive, bei ihren Ermittlungen auch auf Messenger-Dienste zugreifen zu können, ist nicht neu. Karner verweist auf einen entsprechenden Passus im Regierungsprogramm. Österreich sei das einzige Land in der Europäischen Union, das nicht über entsprechende Möglichkeiten verfüge.
Messenger-Dienste-Zugriff: Staat will Terroristen nicht hinterher hinken
Im heurigen Jahr war in einigen Fällen ein Terrorverdacht erst nach Informationen von ausländischen Partnerdiensten bekannt geworden. Hier hinke man mangels rechtlicher Möglichkeiten anderen Diensten hinterher, meint Karner. Dies sei aber weniger das Problem, als dass man auch Terroristen hinterher hinke, die sich modernster Methoden bedienten. Ziel sei, solche Personen dingfest zu machen und nicht den Nachbarn, wenn dieser sich mit der Nachbarin vergnüge.
Am Zug sei jetzt Justizministerin Alma Zadic (Grüne), die ja auch schon eine rasche Reparatur angekündigt habe. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes sei für ihn auch nicht überraschend gekommen. Diese könne man nun zum Anlass nehmen, der Polizei jene modernen Ermittlungsmethoden in verfassungskonformer Art und Weise möglich zu machen, die sie auch brauche.
Die Grünen reagierten auf Karners Aussagen "sehr" verwundert. Während die ÖVP die Entscheidung des VfGH bezüglicher einer richterlichen Genehmigung des staatsanwaltschaftlichen Zugriffs auf Handys begrüße, wolle sie eine Chatkontrolle mit Spyware, wie dem Bundestrojaner, durch Geheimdienste als geheime Überwachungsmaßnahme einführen - "und das unter Ausnutzung von Sicherheitslücken". Dies habe der VfGH bereits gekippt. Bisher habe der Koalitionspartner hier auch kein grundrechtskonformes Modell vorlegen können, hieß es in einer Stellungnahme der Partei.
Der VfGH hatte in einem am Dienstag veröffentlichten Erkenntnis entschieden, dass die derzeit gängige Sicherstellung von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern ohne davor erfolgte richterliche Genehmigung der Verfassung widerspricht. Bis spätestens 1. Jänner 2025 muss der Gesetzgeber den entsprechenden Passus der Strafprozessordnung korrigieren.
(APA/Red.)