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Polizei klärte mehrere Wildereidelikte in Niederösterreich

In NÖ konnten Wildereidelikte geklärt werden.
In NÖ konnten Wildereidelikte geklärt werden. ©LPD NÖ
In Niederösterreich gelang es der Polizei, mehrere Wildereidelikte zu klären. Die Ermittlungen wurden von einem Kriminalbeamten der Polizeiinspektion Bad Vöslau geführt.

Am 18. Jänner 2023 erstattete ein Jagdausübungsberechtigter aus Bad Vöslau, Bezirk Baden, auf der Polizeiinspektion Bad Vöslau die Anzeige, dass es im September 2022 zu einem schweren Eingriff in fremdes Jagd und Fischereirecht gekommen sei. Ein 49-jähriger Jäger aus dem Bezirk Baden, der zwar zum Abschuss im Revier des Anzeigers berechtigt gewesen war, hatte illegaler Weise einen Rothirsch der Klasse I erlegt und den Abschuss nicht gemeldet. In weiterer Folge wurde der Tierkörper an Ort und Stelle mit zwei Mittätern zerteilt und versteckt bzw. lediglich die Trophäe mitgenommen. Der Schaden wurde mit ca. 6.000 Euro angegeben.

Wildereidelikte: Kriminalbeamter aus Bad Vöslau führte Ermittlungen

Die Ermittlungen wurden von einem Kriminalbeamten der Polizeiinspektion Bad Vöslau geführt. Nach Vorlage eines Anlassberichtes erfolgte über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt eine Hausdurchsuchung an der Wohnadresse des Beschuldigten. Es konnten weitere Beweismittel aufgefunden werden, die Trophäe konnte sichergestellt werden.

Fünf weitere Beschuldigte wurden ausgeforscht

Im Zuge der über Monate hinweg geführten, äußerst umfangreichen Ermittlungen gelang es dem Beamten der Kriminaldienstgruppe der Polizeiinspektion Bad Vöslau noch fünf weitere Beschuldigte auszuforschen, sowie vier Fälle von Eingriffen in fremdes Jagd und Fischereirecht (zum Teil schwere Eingriffe nach dem Strafgesetzbuch – ua Erlegung eines Hirsches im Wert von ca. 9.000 Euro), zwei Vergehen nach dem Waffengesetz, einen Betrug und eine Urkundenfälschung zu klären. Die Tatorte befinden sich in den Bezirken Baden, Niederösterreich und Oberwart im Burgenland.

Es kam zum Ausspruch eines vorläufigen Waffenverbotes, Sicherstellung von Waffen und Munition, Abnahme von waffenrechtlichen Dokumenten, Anzeigeerstattung an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt und Erstattung von dreizehn Verwaltungsstrafanzeigen an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden.

(Red)

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