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EU-Einigung auf Lieferkettengesetz

Eine Einigung gibt es zum EU-Lieferkettengesetz.
Eine Einigung gibt es zum EU-Lieferkettengesetz. ©REUTERS/Yves Herman/File Photo
Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben eine Einigung über ein Lieferkettengesetz erzielt. Diese Informationen gehen aus Mitteilungen des Europaparlaments und der EU-Staaten vom Donnerstag hervor.
Lieferkettengesetz: EU-Parlament fixiert Position

Das Lieferkettengesetz soll große Unternehmen verpflichten, Verantwortung zu übernehmen, wenn sie von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren.

EU-Lieferkettengesetz soll Menschenrechte weltweit stärken

Größere Unternehmen müssen außerdem einen Plan entwickeln, um sicherzustellen, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie im Einklang mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel stehen, wie von den EU-Staaten angekündigt. Geplant ist auch, dass Unternehmen vor europäischen Gerichten haftbar gemacht werden können, wenn es zu Verstößen gegen Menschenrechte in ihren Lieferketten kommt. Die Zustimmung des Parlaments und der EU-Staaten steht noch aus, jedoch gilt dies üblicherweise als Formalität.

Anna Cavazzini, die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, bezeichnete den Tag als positiv für die Menschenrechte, jedoch hätte sie sich strengere Vorschriften in Bezug auf Klima- und Umweltschutz gewünscht.

(APA/Red)

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