Getötete Obdachlose in Wien: Erster Prozess für 17-Jährigen

Dieser Prozesstermin war lange vor der Festnahme des Burschen fixiert worden. Es ging dabei nicht um die Tötungsdelikte, sondern einen gegen die Mutter gerichteten gewalttätigen Angriff.
Anklage für 17-Jährigen in Wien
Laut Anklage fügte der 17-Jährige am 18. September 2023 - und damit zeitlich deutlich nach den tödlichen Messerangriffen auf schlafende und wehrlose Menschen - mehrere Rippenbrüche, eine Schädelprellung und Hämatome und Abschürfungen am ganzen Körper zu, indem er ihr einen Faustschlag ins Gesicht versetzte und anschließend auf Kopf und Körper der zu Boden gestürzten Frau eintrat. "Es ist ihm geradezu darauf angekommen, sie schwer zu verletzen", sagte die Staatsanwältin, die von einem "Gewaltexzess" sprach. Die Tötungsdelikte seien zwar noch nicht verfahrensgegenständlich, "aber es passt ins Bild".
Der 17-Jährige war am Dienstagabend in die Justizanstalt (JA) Josefstadt eingeliefert worden, nachdem ihn die Polizei eingehend zum Vorwurf des Doppelmordes sowie versuchten Mordes vernommen hatte. Mehrere Justizwachebeamte brachten den Burschen, der Badeschlapfen, eine Jogginghose, einen blauen Hoodie und darunter ein weißes Shirt trug, zur heutigen Verhandlung, in der er auf Empfehlung seines Verteidigers Manfred Arbacher-Stöger keine Angaben zur wider ihn erhobenen Anklage - diese lautete auf absichtliche schwere Körperverletzung - machte. Dafür wollte der 17-Jährige das Eingangsstatement der Staatsanwältin unterbrechen, woran ihn diese recht resolut ("Ich rede jetzt, Sie sind ruhig!") hinderte.
Angeklagter gähnte mehrmals und zeigte sich desinteressiert
Während des weiteren Verlaufs der Verhandlung verhielt sich der Angeklagte dann insofern auffällig, als er mehrfach gähnte, die Beine von sich streckte und sich bemerkenswert desinteressiert zeigte. Die Frage der Richterin, ob er "beeinträchtigt" sei, verneinte er, er habe "vor einigen Tagen" Benzodiazepine genommen.
Mutter des Burschen entschlug sich ihrer Aussage
Nachdem die Mutter des Burschen, die als Opfer und Zeugin geladen war, sich ihrer Aussage entschlagen hatte, weil sie ihren Sohn nicht belasten wollte, beantragte Verteidiger Arbacher-Stöger die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens. Der Anwalt geht davon aus, dass bei seinem Mandanten ein Schuldausschließungsgrund vorliegen könnte. Der Bursch sei in Folge "starker Drogendelinquenz" - laut Arbacher-Stöger soll dieser vor seiner Inhaftierung im Übermaß Ecstasy, Kokain und Ketamin konsumiert haben - im Tatzeitpunkt vermutlich zurechnungsunfähig gewesen. Die Staatsanwältin schloss sich diesem Antrag an und präzisierte ihn dahin gehend, dass ein fachärztliches Gutachten einer ausgewiesenen Kinder- und Jugendpsychiaterin geboten sei. Die Richterin leistete dem Folge, zur Beischaffung der Expertise wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.
Ob der 17-Jährige bis dahin in Haft bleibt, wird vermutlich am Donnerstag entschieden. Wie der Sprecher des Landesgerichts, Christoph Zonsics-Kral, auf APA-Anfrage erklärte, ist im Zusammenhang mit dem anhängigen Doppelmord-Verfahren mit einem Beschluss über die von der Staatsanwaltschaft beantragte Verhängung der U-Haft heute nicht mehr zu rechnen.
(APA/Red)