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Nationalrat: Die Plenarwoche im Detail.
Nationalrat: Die Plenarwoche im Detail. ©APA

Diese Themen werden ab Mittwoch im Nationalrat diskutiert

Drei Tage Plenum bietet das Jahresfinale des Nationalrats. Die wichtigsten Beschlüsse drehen sich um Finanzausgleich und Gesundheitsreform. 

Dazu kommen etwa noch der Gehaltsabschluss für die Beamten, die Nulllohnrunde für Spitzenpolitiker und eine Verschärfung des Verbotsgesetzes. Im Folgenden die Plenarwoche im Detail.

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MITTWOCH, 13. Dezember - Beginn 9 Uhr:

1. AKTUELLE STUNDE

Thema der "Aktuellen Stunde" ist auf Wunsch der SPÖ die Gesundheitspolitik: "Termingarantie statt Zwei-Klassen-Medizin! Dafür braucht es mehr Geld, Herr Finanzminister!"

2. BEAMTE und POLITIKER

Spitzenpolitiker erhalten im kommenden Jahr keine Erhöhung ihrer Bezüge. Betroffen sind der Bundespräsident, die Regierungsmitglieder, die Nationalratspräsidenten, die Klubobleute, die Rechnungshofpräsidentin und die Volksanwälte. Für die Abgeordneten des Nationalrats und die Mitglieder des Bundesrats ist eine halbe Inflationsanpassung und somit eine Bezugserhöhung von 4,85 Prozent vorgesehen. Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen hätten die Bezüge aller Politiker im kommenden Jahr um 9,7 Prozent steigen müssen.

Der Gehaltsabschluss für den Öffentlichen Dienst wird abgesegnet. Die Gehälter von Bundesbeamten und Vertragsbediensteten werden demnach im kommenden Jahr um 9,15 Prozent bzw. mindestens 192 Euro steigen. Für niedrige Bezüge bedeutet das ein Plus von 9,71 Prozent. Die Zulagen steigen ebenfalls um 9,15 Prozent.

3. Bericht SPORT

Der Sportbericht 2022 informiert über die bundesweiten Fördermaßnahmen im Spitzen-, Breiten und Nachwuchssport. Dabei wird etwa betont, dass mit der Anhebung der besonderen Sportförderung für die Dachorganisationen und Fachverbände die Teuerung überkompensiert worden sei. Auch werden Fortschritte bei der Umsetzung der täglichen Bewegungseinheit vermerkt.

4. Entschließung KULTURELLE BILDUNG

Die Koalition bringt einen Entschließungsantrag ein, der die Regierung bittet, eine Initiative zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Kultur- und Bildungseinrichtungen und der kulturellen Bildung der Schüler in Österreich zu setzen.

5. PFLEGE

Der Pflegefonds wird aufdotiert. Mit 1,1 Milliarden Euro soll in etwa doppelt so viel Geld zur Verfügung stehen im Vergleich zum heurigen Jahr. Zudem ist eine jährliche Valorisierung vorgesehen. Die Gesamtdotierung des Pflegefonds für die Finanzausgleichsperiode 2024 bis 2028 erhöht sich somit auf sechs Milliarden, wobei der Bund zwei Drittel zur Verfügung stellt, den Rest Länder und Gemeinden. Damit wollen die Regierungsparteien unter anderem eine Fortführung des in den Jahren 2022 und 2023 gewährten Gehaltsbonus für Pflegekräfte und des Ausbildungszuschusses für Pflegeausbildungen in der Höhe von 600 Euro sicherstellen. Außerdem können künftig auch die Kosten für "Community Nursing" aus Mitteln des Pflegefonds abgedeckt werden.

Fortgesetzt wird eine Bund-Länder-Vereinbarung zur 24-Stunden-Betreuung. Sie sieht unter anderem vor, den bestehenden Förderschlüssel - 60 Prozent der Kosten trägt der Bund, 40 Prozent übernehmen die Länder - für die Finanzausgleichsperiode 2024 bis 2028 fortzuschreiben. Gemäß den geltenden Richtlinien des Sozialministeriums liegen die Fördersätze derzeit bei monatlich 800 Euro im Falle einer Betreuung durch selbstständige 24-Stunden-Betreuende und bei 1.600 Euro im Falle einer Anstellung der Betreuungskräfte.

6. PENSIONEN

Längeres Arbeiten wird stärker subventioniert. Wer über das Regelpensionsalter hinaus weiter im Job bleibt, wird künftig einen höheren Pensionszuschlag bekommen. Konkret wird der jährliche Bonus von 4,2 auf 5,1 Prozent erhöht. Bezogen werden kann der Pensionsbonus für maximal drei Jahre. Außerdem wird der Bund - vorerst für zwei Jahre befristet - einen Teil der Pensionsbeiträge von Beschäftigten übernehmen, die neben der Pension erwerbstätig sind. Konkret müssen sie nur für jenen Teil des Zuverdiensts Pensionsbeiträge leisten, der über der doppelten Geringfügigkeitsgrenze - 2024 voraussichtlich rund 1.037 Euro - liegt.

Für Personen, die eine Korridor- bzw. eine Schwerarbeitspension beziehen, wird eine Toleranzgrenze beim erlaubten Zuverdienst eingeführt. Ein Überschreiten der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (2024 voraussichtlich 518,44 Euro) soll demnach künftig nicht mehr automatisch zum Wegfall der Pensionsleistung führen, sofern die Überschreitung nur geringfügig ist. Für das Kalenderjahr 2024 wird diese Toleranzgrenze damit voraussichtlich bei rund 207 Euro liegen.

7. LEBENSMITTELSICHERHEIT

Das System der Kontrollen der Lebensmittelsicherheit und der Tiergesundheit wird geändert. Konkret werden die bestehenden Rechtsgrundlagen in einem Gesetz zusammengeführt.

8. 15a FRÜHEN-HILFEN

Eine Bund-Länder-Vereinbarung regelt die nachhaltige Bereitstellung und Finanzierung eines flächendeckenden und bedarfsgerechten Angebots an Frühen-Hilfen für die Jahre 2024 bis 2028. Darunter werden Maßnahmen zur Gesundheitsförderung bzw. gezielten Frühintervention in Schwangerschaft und früher Kindheit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs verstanden. Im genannten Zeitraum werden dafür jährlich 21 Millionen zur Verfügung gestellt, wobei die Kosten zu je einem Drittel vom Bund, den Ländern sowie den Kranken- und Pensionsversicherungsträgern übernommen werden.

9. GESUNDHEITSREFORM

Breit aufgestellt ist die gemeinsam mit dem Finanzausgleich paktierte Gesundheitsreform, die auch in zwei Bund/Länder-Vereinbarungen abgebildet ist. In der Einigung zwischen dem Bund und den neun Bundesländern bekennen sich die Vertragsparteien zu einer überregionalen und sektorenübergreifenden Planung und Steuerung sowie zur Sicherstellung einer gesamthaften Finanzierung des gesamten Gesundheitswesens.

Auch fließt viel mehr Geld. Für den niedergelassenen Bereich sind jährlich bis 2028 300 Millionen Euro vorgesehen. Der spitalsambulante Bereich erhält allein im Jahr 2024 550 Mio. Euro. Dieser Betrag erhöht sich schrittweise in den folgenden Jahren, wodurch sich bis 2028 eine Summe von rund drei Milliarden ergibt.

Bei den Planungsinstrumenten priorisiert werden soll der niedergelassene Bereich. Zudem wird die Gründung von Primärversorgungseinheiten, Gruppenpraxen und Ambulanzen erleichtert. Die bisherige Verpflichtung, bei Errichtung, Erwerb oder Erweiterung von Ambulatorien durch die Träger der Krankenversicherung, das Einvernehmen mit der Ärztekammer herzustellen, entfällt mit 2024. Wahlärzte werden mit 2026 zur Teilnahme an E-Card-System und ELGA verpflichtet.

Etabliert werden soll ein Bewertungsboard für ausgewählte Arzneispezialitäten im intramuralen und an der Nahtstelle zwischen intra- und extramuralem Bereich. Diesem sollen fachkundige Vertreter des Bundes, der Länder und der Sozialversicherung sowie der Patientenanwaltschaften, Experten des BASG (Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen) und der GÖG (Gesundheit Österreich) sowie unabhängige Vertreter der Wissenschaft angehören. Weiters wird zur Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber der Pharmabranche ein Verhandlungsteam eingerichtet.

10. MEDIKAMENTE

Medikamente-Engpässe sollen auf verschiedenen Wegen vermieden werden. So werden Pharmafirmen und Arzneimittelhändler entschädigt, wenn ihnen aufgrund von behördlichen Bevorratungs-Anordnungen Zusatzkosten entstehen. Dabei geht es einerseits um die Abgeltung von Lagerkosten für betroffene Medikamente und andererseits um Entschädigungen für verfallene Wirkstoffe, sollten diese doch nicht benötigt werden. Die Regelung ist vorerst bis Ende 2027 befristet.

Ferner werden Arzneimittel-Großhändler vorübergehend einen Infrastruktursicherungsbeitrag von 0,28 Euro für jene Medikamente erhalten, die an eine im Inland ansässige öffentliche Apotheke oder Anstaltsapotheke abgegeben wurden und deren Kosten unter der Rezeptgebühr liegen.

Durch eine Gesetzesänderung wird zusätzlich ein Import von in Österreich nicht zugelassenen Arzneimitteln auch im größeren Stil ermöglicht, wenn der Bedarf kurzfristig nicht anderweitig gedeckt werden kann, also hierzulande zugelassene Produkte nicht verfügbar sind.

11. ÄRZTEKONTROLLE

In Folge eines Entscheids des VfGH geändert werden die Regeln bei der Bestellung der Spitze der Disziplinarkommission in der Ärztekammer. Demnach wird die Ernennung von Vorsitzendem und Stellvertreter dem Vorstand der Ärztekammer übertragen. Das Gesundheitsministerium darf nur noch prüfen, ob die Bestellung gesetzeskonform erfolgt ist.

12. Entschließung ONLINE-GAMING

Die Koalitionsparteien fordern den Konsumentenschutzminister in einer Entschließung auf, die gängigen Geschäftsmodelle der Gaming-Anbieter zu analysieren, problematische Praktiken - insbesondere für die Zielgruppe der Minderjährigen - zu identifizieren, useradäquate Praxistipps für Kinder und Jugendliche, Eltern und Pädagogen auszuarbeiten sowie nach Darstellung des bestehenden rechtlichen Rahmens erforderlichenfalls sonstige mögliche Maßnahmen aufzuzeigen.

13. KINDERGELD

Die Zuverdienstgrenze beim Kindergeld wird erhöht. Konkret wird der bisher gültige Grenzbetrag beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld bzw. bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld von jährlich 7.800 auf 8.100 Euro angehoben. Zudem wird für Vertriebene aus der Ukraine der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe um ein weiteres Jahr, bis 4. März 2025, verlängert.

14. 15a INTERACT

Eine Bund-Länder-Vereinbarung regelt die Übertragung der Verwaltungsüberprüfung des Projekts "Interact Office Vienna 2021-2027" an das Land Wien. Das Interact Office Vienna ist Teil der Abwicklungsstrukturen des EU-Interact-Programms.

DONNERSTAG, 14. Dezember - Beginn 9 Uhr:

1. FRAGESTUNDE

Gast der Fragestunde ist Innenminister Gerhard Karner (ÖVP).

2. Volksbegehren BARGELD

Ein Volksbegehren, das sich gegen eine Obergrenze für Bargeld aussprach, wurde von 121.000 Menschen unterzeichnet, womit die Grenze von 100.000 Unterstützungserklärungen für eine parlamentarische Behandlung übersprungen wurde.

3. FINANZAUSGLEICH

Der zwischen Bund, Ländern und Gemeinden paktierte Finanzausgleich wird vom Nationalrat abgesegnet. Der Verteilungsschlüssel bei den Steuereinnahmen zwischen den Gebietskörperschaften bleibt dabei unverändert (68 Prozent Bund, 20 Länder, zwölf Gemeinden). Dafür gibt es zahlreiche Sonderzuweisungen für Länder und Gemeinden. Neu eingerichtet werden soll etwa ein Zukunftsfonds, mit dem Länder und Gemeinden in den Bereichen Elementarpädagogik, Wohnen sowie Klima durch finanzielle Mittel des Bundes unterstützt werden. Im ersten Jahr ist er mit 1,1 Milliarden dotiert, danach wird jährlich valorisiert. Der größte Brocken geht mit einer halben Milliarde an die Kinderbetreuung.

Die aktuelle Finanzzuweisung von jährlich 300 Millionen an die Länder und die Gemeinden für Gesundheit und Pflege wird auf 600 Millionen erhöht. Ebenfalls zusätzliche Gelder gibt es beispielsweise für die Sicherung von Eisenbahnkreuzungen, die Siedlungswasserwirtschaft, Schülertransporte und in Form von Vorschüssen an strukturschwache Gemeinden.

Auch sollen die Länder verstärkt in die Transparenzdatenbank einmelden - nämlich inklusive Hoheitsbereich, "sensiblen" Förderungen sowie von Förderungen, die von ausgelagerten Einheiten vergeben werden.

4. MINDESTBESTEUERUNG

Eine Mindestbesteuerung soll multinationale Unternehmensgruppen treffen. Unterschreitet die Besteuerung einen Effektivsteuersatz von 15 Prozent, so erfolgt die Erhebung der Mindeststeuer auf eben diesen Satz. Gelten soll die Regelung für Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe, wenn der jährliche Umsatz der Muttergesellschaft in mindestens zwei von vier der vorangegangenen Geschäftsjahre über der Grenze von 750 Mio. Euro liegt.

Verabschiedet wird weiters eine abgabenrechtliche Begünstigung für Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen.

5. SPENDENABSETZBARKEIT

Die Möglichkeit zur Absetzbarkeit von Spenden wird ausgebaut. Sie gilt künftig für alle Spendenzwecke, die als gemeinnützig oder mildtätig anzusehen sind. Damit können z.B. auch Kultur- und Sportinitiativen profitieren. Strafbare Handlungen sollen laut dem Gesetzesentwurf ein Hindernis für die Spendenbegünstigung sein. Das betrifft etwa Fälle, wo Vereine einen erheblichen Teil ihrer Spenden dafür verwenden, Strafen zu bezahlen.

Außerdem wird eine "Freiwilligenpauschale" eingeführt, die es ermöglicht, ehrenamtliche Tätigkeiten bis zu einem festgesetzten Höchstbetrag - je nach Tätigkeit 30 bzw. 50 Euro pro Kalendertag bzw. maximal 1.000 bis 3.000 Euro pro Kalenderjahr - steuerfrei zu vergüten.

6. PHOTOVOLTAIK

Eine Änderung gibt es bei der Umsatzsteuerbefreiung von Photovoltaikanlagen. Ursprünglich geplant war, dass in diesen Fällen kein Antrag auf Investitionszuschuss eingebracht worden sein darf. Nun soll für "Übergangsfälle" ein Ansuchen möglich sein, wenn die betreffende Photovoltaikanlage erstmals vor dem 1. Jänner 2024 in Betrieb genommen wird.

Weiters geplant ist, den Familienbonus Plus für volljährige Kinder von 54,18 Euro pro Monat auf 58,34 Euro zu erhöhen. Das ergibt einen Jahresbetrag von 700 Euro, 50 Euro mehr als bisher.

7. Entschließung BREITBAND

Ein Entschließungsantrag der Koalition hat einen reibungslosen Breitbandausbau zum Ziel, etwa mittels einer Prüfung, wie bei der Verlegung die Abstimmung sowie Zusammenarbeit bei Überbauungs- bzw. Mitverlegungsprojekten verbessert werden könnte.

8. HBB

Neue Möglichkeiten für einen formalen Bildungsabschluss in Lehrberufen sieht das Rahmengesetz über die höhere berufliche Bildung (HBB-Gesetz) vor. Lernorte sollen der Arbeitsort sowie Bildungseinrichtungen der beruflichen Erwachsenenbildung sein. Als Qualifikationsanbieter sind gesetzliche Interessenvertretungen oder der Bund vorgesehen. Neue Abschlussbezeichnungen wie Höhere Berufsqualifikation oder Höheres Fachdiplom sollen zudem die Möglichkeit bieten, die erlangte Qualifikation und die erworbenen Kompetenzen in einem bestimmten Fachbereich sichtbar zu machen.

Einheitliche Standards bezüglich Schadstoffemissionen aus Kesselanlagen sowie Verwaltungsvereinfachungen sind die Ziele einer Novelle zum Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen. Erforderlich wird demnach in erster Linie die Einrichtung eines Registers und die einmalige Registrierung der mittelgroßen Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von mindestens einem Megawatt.

9. BEHINDERTE

Eine Regierungsvorlage sieht vor, dass die Arbeitsunfähigkeitsfeststellung von Menschen mit Behinderungen künftig erst ab einem Alter von 25 Jahren möglich sein soll. Damit erhalten Betroffene bis zu diesem Alter Zugang zu den Leistungen des AMS.

Mit einer Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes sollen die Möglichkeiten zur Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten im öffentlichen Verkehr insofern erweitert werden, als dass künftig eine Berufsberechtigung dem Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (bzw. einem Lehrabschluss) gleichgestellt wird, um eine Zulassung als Fachkraft zu ermöglichen. Damit soll dem Mangel an Bus- und Straßenbahn-Fahrern entgegengewirkt werden.

10. 15a BASISBILDUNG

Verlängert wird ein Bund-Ländervertrag zum Nachholen von Basisbildung und Pflichtschul-Abschlüssen. Für den Zeitraum von 2024 bis 2028 sind dafür insgesamt 117,2 Millionen Euro an Fördermitteln (ohne Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds) vorgesehen, die jeweils zur Hälfte vom Bund und von den Ländern zur Verfügung gestellt werden.

11. Entschließung EXTREMISMEN

Eine Entschließung von Koalition und NEOS verlangt die Ergreifung von Maßnahmen an Schulen, die eine zielgerichtete und wirksame Bekämpfung von Antisemitismus vorantreiben sowie Extremismus von linker, von rechter oder von islamistischer Seite präventiv entgegenwirken.

12. RH-Bericht BUNDESFORSTE

Sehr kritisch hat sich der Rechnungshof mit der Liegenschaftsverwaltung der Bundesforste auseinandergesetzt. Im Fokus der Prüfer standen unter anderem relativ freihändig und unter dem erzielbaren Marktpreis vergebene Grundstücke im Bundesland Salzburg. Insgesamt fehle eine "Eigentümerstrategie", hielt der Rechnungshof fest. In einem weiteren Bericht empfahlen die Prüfer, Förderanreize zu schaffen, um die Widerstandsfähigkeit der Wälder zu erhöhen.

13. RH-Bericht LEBENSMITTEL

Der Rechnungshof sieht Österreich nicht ausreichend auf etwaige Krisen im Bereich Ernährungssicherheit vorbereitet. In einem Bericht wird festgehalten, dass zwar die Selbstversorgung bei den wesentlichen landwirtschaftlichen Produkten grundsätzlich gut sei, Österreich aber nicht gut für überregionale und plötzlich auftretende Schadensereignisse gerüstet sei.

14. RH-Bericht AMA

In einem weiteren Bericht hat der Rechnungshof vermerkt, dass Covid-Förderungen ohne Angabe von Umsatzdaten und ohne Nachweise von tatsächlichen Verlusten durch die Agrarmarkt Austria vergeben wurden. Die Prüfung ergab eine Überförderung von mindestens 9,7 Millionen.

15. PETITIONEN

Nur fünf Petitionen sind diesmal in einem Sammelbericht zusammengefasst. Das Themenspektrum ist dennoch weit und geht vom Wunsch nach einem digitalen Klimaticket über den Schutz der Wombats bis zum Lärmschutz auf der Südbahn-Strecke in Neunkirchen.

FREITAG, 15. Dezember - Beginn 9 Uhr:

1. FRAGESTUNDE

Die zweite "Fragestunde" der Plenarwoche bestreitet Justizministerin Alma Zadic (Grüne).

2. MIETDECKEL

Eingezogen wird ein Mietpreisdeckel. Dabei geht es um Richtwert- und Kategoriemieten. Bis 2027 sollen etwaige Erhöhungen mit maximal fünf Prozent gedeckelt werden. Ab 2027 soll sowohl bei Kategorie- als auch bei Richtwertmieten die Valorisierung anhand der Durchschnittsinflation der letzten drei Jahre berechnet werden und der fünf Prozent übersteigende Teil bei der Anpassung nur zur Hälfte berücksichtigt werden. Voraussetzung für den Beschluss ist eine entsprechende Behandlung im Bautenausschuss am Dienstag.

(BAU-ANTRÄGE)

Auf die Tagesordnung kommen könnten noch diverse Anträge der Opposition, sollten sie im Bautenausschuss am Dienstag nicht vertagt werden. Dazu zählt etwa ein SPÖ-Gesetzesantrag, der ein Aussetzen der Mieterhöhungen zum Ziel hat. Auch diverse Entschließungsanträge wie jener der Freiheitlichen für ein Verbot von Anlegerwohnungen bei Wohnungsgenossenschaften oder jener der NEOS, der sich für ein Bundes-Raumordnungsrahmengesetz einsetzt.

3. VERBOTSGESETZ

Die Verschärfung des Verbotsgesetzes bringt deutlich höhere Strafen, wenn man nationalsozialistische oder andere in Österreich verbotene Symbole etwa der Hamas oder der Grauen Wölfe verbreitet bzw. trägt. Die Strafdrohung wird von 4.000 auf 10.000 Euro hinaufgesetzt. Im Wiederholungsfall ist mit einer Geldstrafe von bis zu 20.000 Euro bzw. einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen zu rechnen.

Außerdem wird künftig jegliches - und nicht nur "gröbliches" - Verharmlosen des Holocaust und anderer nationalsozialistischer Gräuel strafbar sein. Ebenso wird mit der Verbotsgesetz-Novelle die Ahndung von im Ausland begangenen Delikten und das Einziehen von NS-Devotionalien erleichtert. Letztere können künftig den Besitzern auch ohne Zusammenhang mit einer konkreten Straftat abgenommen werden.

Ferner vorgesehen ist ein Amtsverlust für öffentlich Bedienstete bei Verurteilung nach dem Verbotsgesetz. Außerdem wird auch für Erwachsene eine diversionelle Erledigung einschlägiger Strafverfahren im niederschwelligen Bereich ermöglicht. Die Kosten für die Diversionsmaßnahmen übernimmt an sich der Bund, den Beschuldigten ist jedoch ein Pauschalkostenbetrag von bis zu 500 Euro aufzuerlegen, wobei die soziale Lage der Betroffenen Berücksichtigung finden soll.

4. BETRUG

Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften oder Genossenschaften werden mit einer Änderung des gesellschaftsrechtlichen Digitalisierungsgesetzes künftig vorübergehend von diesen Tätigkeiten ausgeschlossen, wenn sie wegen eines Wirtschaftsdelikts wie Untreue oder Betrug zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Diese "Disqualifikation" soll drei Jahre gelten.

5. FLEXKAPG

Mit der "Flexiblen Kapitalgesellschaft" (FlexKapG) wird es in Zukunft eine neue Rechtsform für Unternehmen, im Regelfall Start-ups, geben. Diese stellt eine Art Hybridmodell aus Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG) dar. Angelehnt ist die FlexKapG an die Rechtsform einer GmbH, allerdings werden auch einige Bestimmungen - in adaptierter Form - aus dem Aktienrecht übernommen. So sollen etwa Mitarbeiterinnen durch die Ausgabe von "Unternehmenswert-Anteilen" am erwarteten Unternehmenserfolg beteiligt werden können, wobei damit keine Stimmrechte verbunden sind und das Ausmaß derartiger Anteile 24,99 Prozent des Stammkapitals nicht überschreiten darf.

Speziell macht das Gesetz, dass es das erste auf Bundesebene ist, das in rein weiblicher Form formuliert ist. Außerdem wird das Mindeststammkapital für GmbHs mit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz von 35.000 auf 10.000 Euro abgesenkt.

6. ELTERN

Die gesetzliche Elternschaft soll allein an den Umstand geknüpft werden, dass die Mutter und Partner bzw. Partnerin zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben. Mit dieser und weiteren Regelungen soll gleichgeschlechtlicher Elternschaft Rechnung getragen und Diskriminierung aufgrund des Geschlechts begegnet werden. So werden Kinder von Frauen, die in gleichgeschlechtlicher Ehe oder eingetragener Partnerschaft leben, künftig auch dann automatisch zwei Elternteile haben, wenn sie ohne In-Vitro-Fertilisation gezeugt wurden.

7. DSA

Beschlossen wird ein Begleitgesetz zum Digital Service Act der EU. Ziel des DSA ist es insbesondere, das Internet für Nutzer in Europa sicherer und transparenter zu gestalten und Desinformation entgegenzuwirken. Das Begleitgesetz sieht dazu flankierende Maßnahmen vor. Unter anderem wird der KommAustria die Aufgabe des nationalen Koordinators für digitale Dienste übertragen. Sie erhält damit unter anderem die Kompetenz, Online-Dienste zu beaufsichtigten und über Beschwerden von Nutzern mittels Bescheid zu entscheiden.

8. EMISSIONEN

Der EU-Mechanismus CBAM normiert einen CO2-Grenzausgleich für die Einfuhr bestimmter Waren aus Drittländern aus CO2-intensiven Industrien. Am Freitag geht es an die nationale Umsetzung. Vorgesehen ist nach einer Übergangsphase mit Meldepflichten der Beginn der CO2-Bepreisungsphase ab 1. Jänner 2026

9. GAS-HEIZUNGEN

Vorausgesetzt SPÖ oder FPÖ steuern ihre Stimmen für die Verfassungsmehrheit bei, kann am Freitag das Aus für Gasheizungen im Neubau mit kommendem Jahr beschlossen werden. Für bereits laufende Geschäftsfälle und Verfahren, die nach den bisher geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln sind, sind in der Vorlage zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Übergangsbestimmungen vorgesehen.

Weiters wollen die Koalitionsparteien einen Zweckzuschuss an die Länder im Ausmaß von maximal 50 Millionen Euro jeweils für die Jahre 2024 und 2025 zur Förderung des Umstiegs auf klimafreundliche Heizungen und für thermische Sanierung. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass das Land seine Fördersätze für Zwecke der thermisch-energetischen Sanierung und für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen nicht verringert.

10. FÖRDERPAUSCHALE

Wien/Graz. Die Einhebung der Erneuerbaren-Förderpauschale sowie des Erneuerbaren-Förderbeitrags wird auch für 2024 ausgesetzt. Kompensiert wird der Einnahmen-Entfall durch Bundesmittel. Außerdem soll die Transparenz der Preise für Fernwärme bzw. Fernkälte erhöht werden, indem der E-Control im Rahmen der Preismeldungen bessere Möglichkeiten für die Prüfung eingeräumt werden und eine Darstellung der Tarife im Tarifkalkulator erfolgen soll.

Für sogenannte innovative Photovoltaikanlagen (z.B. gebäudeintegrierte) soll die Förderhöchstgrenze künftig 45 Prozent der Investitionskosten betragen, zuzüglich der Zuschläge für kleine und mittlere Unternehmen. Für nicht innovative Photovoltaikanlagen soll die Höhe der Investitionsförderung hingegen wie bereits bisher mit maximal 30 Prozent der Investitionskosten beschränkt sein, ebenso für Wasserkraftanlagen, Windkraftanlagen und Biomasse-Anlagen.

11. STROMKOSTEN

Sollte man sich nicht noch weiteres einfallen lassen, enthält ein Antrag zum Stromkostenzuschussgesetz nur redaktionelle Änderungen.

12. GRAZ

Debattiert wird der ÖBB-Rahmenplan für die Jahre 2024 bis 2029. In diesem Zeitraum sollen Investitionen in der Höhe von rund 21,15 Mrd. Euro für den Ausbau der Schieneninfrastruktur getätigt werden. Das sind rund 2,15 Milliarden mehr als ursprünglich geplant.

Ferner übernimmt der Bund die Hälfte der Kosten für den Straßenbahn-Ausbau in Graz. Der Zweckzuschuss beläuft sich auf mehr als 38 Millionen.

13. STATIONEN

Eine Novellierung des Kraftfahrliniengesetzes zielt im Wesentlichen auf Verwaltungsvereinfachungen bei Haltestellengenehmigungen für nicht-kommerzielle Verkehrsdienste ab, die im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge bestellt werden. So sollen die Genehmigungen künftig automatisch auf neue Konzessionsinhaber:innen übergehen können. Die Novelle nimmt auch die Möglichkeit der Bestellung von Sammeltaxis über Kommunikationsdienste auf und sieht eine Flexibilisierung der Betriebszeiten vor.

14. MAUT

Ein Gesetzesantrag der SPÖ spricht sich dafür aus, den Landeshauptleuten zu erlauben, auf bestimmten Abschnitten von Straßen, die keine Bundesstraßen sind, eine fahrleistungsabhängige und zeitabhängige Maut festzulegen.

15. KLIMABONUS

Bei der Auszahlung des Klimabonus soll die Anzahl an Bank-Überweisungen gegenüber der postalischen Übermittlung von Gutscheinen erhöht werden. Der Hebel dazu: Um die Datenbasis zu verbessern und mehr Kontodaten von Beziehern zu erhalten, soll das Kanzleramt künftig die Daten von Personen, die eine wiederkehrende Geldleistung vom Bund beziehen, zur Auszahlung des Klimabonus zur Verfügung stellen.

16. Entschließung KRSKO

Alle fünf Fraktionen sprechen sich in einem Entschließungsantrag für einen Ausbaustopp des zweitens Blocks und eine Stilllegung des ersten Blocks des slowenischen Atomkraftwerkes Krsko aus.

17./18. U-AUSSCHÜSSE

Noch nicht fix, aber geplant ist die Debatte zur Einsetzung der zwei geplanten Untersuchungsausschüsse, deren Basis Mittwoch im Geschäftsordnungsausschuss gelegt wird. Jener von SPÖ und FPÖ widmet sich der titelgebenden Covid-Finanzierungsagentur Cofag. Insgesamt geht es um die Bevorzugung von Milliardären in Österreich, insbesondere Siegfried Wolf und Rene Benko durch die Regierungspartei ÖVP.

Der U-Ausschuss, der von der Volkspartei alleine getragen wird, begehrt Aufklärung, ob zwischen 2007 und 2020 öffentliche Gelder im Bereich der Vollziehung des Bundes aus sachfremden Motiven zweckwidrig verwendet wurden. Genannt wird er von der Volkspartei "Rot-Blauer Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss". Befassen soll er sich unter anderem mit Studien, Umfragen und Medienkooperationen.

Wann die beiden U-Ausschüsse am Freitag genau auf die Tagesordnung kommen, ist noch unklar.

(APA)

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