U-Ausschuss-Gerüchte im Nationalrat

Erwartet wird, dass nicht nur SPÖ und FPÖ eine gemeinsame Initiative starten sondern auch die ÖVP einen entsprechenden Antrag einbringen könnte. Das rot-blaue Anliegen wird sich gegen die Volkspartei richten und unter anderem Cofag und den Themen-Komplex Rene Benko umfassen.
U-Ausschuss-Gerüchte machen Nationalrat spannend
Was die ÖVP untersuchen lassen könnte, wurde bis Donnerstagabend noch unter Verschluss gehalten. Möglich ist für die Volkspartei ein eigener Antrag, weil sie über mehr als die erforderlichen 46 Unterstützer verfügt. Technisch können in der Sitzung am Freitag die entsprechenden Anträge nur eingebracht werden. Dass die U-Ausschüsse im kommenden Jahr starten können, ist aber gesichert.
Rechnungshof-Berichte und Petitionen und Entschließung zur Nahost-Politik am Programm
Eigentlich am Programm stehen diverse Rechnungshof-Berichte und Petitionen sowie ein Entschließungsantrag zur Nahost-Politik. Abgesegnet wird die Vereinbarung zwischen Innenministerium und Land Wien über ein neues Realkosten-Modell zur Finanzierung der Flüchtlingsbetreuung. Dazu gibt es Zuschüsse für die Rettungsorganisationen und den Österreichischen Zivilschutzverband.
Mit einer einstimmig beschlossenen Strukturänderung beim Nationalfonds der Republik für Opfer des Nationalsozialismus und der Einrichtung eines neuen Fördertopfs für Qualitätsjournalismus hat der Nationalrat am Freitag seine Plenarwoche abgeschlossen. Zwischen Bund und Stadt Wien wurde zudem ein neues Abrechnungsmodell bei der Grundversorgung von Flüchtlingen testweise etabliert.
Der Medien-Fördertopf wird mit jährlich 20 Millionen Euro dotiert, wobei etwas mehr als 1,5 Millionen von der Presseförderung umgeschichtet werden. Die Mittel sollen nicht nur Printmedien, sondern auch reinen Online-Medien zugute kommen, sofern sie bestimmte Kriterien - wie mindestens 150.000 Unique-User pro Monat - erfüllen, ein breites inhaltliches Informationsspektrum anbieten und mindestens drei hauptberuflich tätige Journalisten beim Medium beschäftigt sind. Tageszeitungen müssen jedenfalls sechs hauptberuflich tätige Journalisten beschäftigen, Wochenzeitungen und Magazine mindestens zwei, um anspruchsberechtigt zu sein. Grundsätzlich nicht förderwürdig werden Parteimedien und Nachrichtenagenturen sein.
Nationalrat beendet Plenarwoche mit neuer Medienförderung
Der Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus erhält eine geänderte Struktur und neue Aufgaben. Geplant sind unter anderem die Etablierung eines Zweier-Vorstands im Nationalfonds und neue Berichtspflichten gegenüber dem Kuratorium. Außerdem soll der Fonds künftig auch Gedenkdiener, Austauschprogramme für Schüler und Lehrlinge, die Einrichtung einer NS-Gedenkstätte für Roma und Sinti sowie den Erhalt von Gräbern von Holocaust-Überlebenden aus den Reihen der Roma und Sinti unterstützen können.
Bei der Instandsetzung jüdischer Friedhöfe sieht der Beschluss vor, die Bestandsdauer des im Jahr 2010 eingerichteten Förderfonds von 20 auf 40 Jahre zu verlängern. Überdies wird der von der israelitischen Kultusgemeinde als Friedhofseigentümerin verpflichtend zu leistende Ko-Finanzierungsanteil auf ein Viertel der Zuwendungen des Bundes reduziert. Derzeit ist grundsätzlich die Hälfte der Mittel von der Kultusgemeinde aufzubringen.
Am Vormittag beschäftigte sich der Nationalrat mit diversen Rechnungshof-Berichten und Bürgeranliegen. Auch die Gewährung von Einmal-Zahlungen für die Rettungsorganisationen und den Österreichischen Zivilschutzverband wurde beschlossen. Gegen die Stimmen der FPÖ abgesegnet wurde die Vereinbarung zwischen Innenministerium und Land Wien über ein neues Realkosten-Modell zur Finanzierung der Flüchtlingsbetreuung, das für die Bundeshauptstadt eine finanzielle Entlastung zuungunsten des Bundes bringen dürfte.
Eingebracht und dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen wurden zudem zwei Verlangen auf parlamentarische Untersuchungsausschüsse. Jener von SPÖ und FPÖ soll Förderungen durch die Covid-Finanzierungsagentur COFAG näher beleuchten, während die ÖVP mit einem Gegenverlangen einen "Rot-blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss" auf den Weg bringen will. Beiden U-Ausschüssen will trotz Kritik der anderen Fraktionen Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) vorsitzen.
Lob und Kritik nach Beschluss im Nationalrat
Der heutige Beschluss zum neuen Fördertopf für Qualitätsjournalismus im Nationalrat hat Lob und Kritik hervorgerufen: ÖVP-Medienministerin Susanne Raab zeigte sich in einer Aussendung zufrieden, dass die Regelungen noch heuer in Kraft treten können. Der Journalist:innengewerkschaft in der Gewerkschaft GPA sind die 20 Mio. Euro pro Jahr allerdings zu wenig. Die NEOS vermissen "klar definierte Qualitätskriterien", und auch die SPÖ zeigt sich nicht restlos zufrieden.
Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) gab sich ob des Beschlusses am Freitag "nach langer Notifikationsphase" durch die EU-Kommission erfreut. Die "positive Rückmeldung" aus Brüssel sei erst am Beginn der Woche eingelangt, so Raab. Das Ziel sei nun, "die Förderungen an die Medien so rasch und unbürokratisch wie möglich abzuwickeln und auszubezahlen".
Bei dem Fördertopf handle es sich "um einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, jedoch können Umsatzrückgänge - etwa auf dem Werbemarkt durch den ungleichen Wettbewerb mit den Digitalplattformen - dadurch nicht ausgeglichen werden. Es werden daher jedenfalls weitere Kraftanstrengungen nötig sein, um den österreichischen Medienstandort zu erhalten", so VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger.
Österreichischer Presserat erhalte zusätzliche Mittel
Positiv sei, dass der Österreichische Presserat zusätzliche Mittel erhalte. Dieser wird nun 230.000 Euro pro Jahr anstatt bisher 150.000 Euro bekommen. Dafür bedankte sich der Trägerverein des Presserats. Die Entscheidung stärke die Selbstkontrolle der Medienlandschaft hierzulande, so Geschäftsführer Alexander Warzilek. Diese Erhöhung schrieb sich im Vorfeld des Beschlusses SPÖ-Mediensprecherin Muna Duzdar auf die Fahnen.
Ihre Partei unterstütze das Qualitätsjournalismusförderungsgesetz zwar, die Regierung habe "auf die Krise der Medienbranche angesichts explodierender Druck- und Papierpreise" aber nicht schnell genug reagiert. Die SPÖ halte es zudem für "falsch, dass nur textbasierte Medien gefördert werden. Das ist innovationshemmend."
Für NEOS-Mediensprecherin Henrike Brandstötter haben in der Vergangenheit "wechselnde Regierungen völlig falsche Anreize" im Medienbereich gesetzt: "Bevorzugt wurde das bedruckte Papier, nicht innovativer Journalismus in der Digitalwelt und Erlösmodelle." Mit der neuen Förderung werde zwar "nun ein Problem behoben", andere blieben jedoch bestehen. Die Medien des Landes seien "dringend auf das Geld angewiesen, daher stimmen wir der Qualitätsjournalismusförderung auch zu". Eine "langfristige Vision für die Förderung von Qualitätsmedien" bleibe die Regierung aber weiter schuldig, so die NEOS.
Mittel sind für GPA "nach wie vor deutlich zu wenig"
Die GPA wies darauf hin, dass die vorgesehenen Mittel "nach wie vor deutlich zu wenig" seien, wie der Bundesvorsitzende der Journalist:innengewerkschaft, Eike-Clemens Kullmann, in einer Aussendung zitiert wurde. Er forderte zudem Nachbesserungen im Text, etwa eine eindeutige Benennung von journalistischen Kollektivverträgen oder die Anerkennung des Presserats als Förderkriterium. Zudem müsse das Kriterium Redaktionsstatute genauer definiert werden: "Welche Rechte die Redaktionen durch ein Statut erhalten sollen, bleibt im Gesetz derzeit völlig offen." Für die wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben von Journalistinnen und Journalisten seien die nunmehr vorgesehenen 20 Millionen Euro nur ein erster Schritt, der überdies nicht einmal valorisiert wäre.
Im Rahmen des Medien-Fördertopfes werden 15 Mio. Euro Journalismusförderung ausbezahlt, so das Medienministerium. Die Mittel sollen nicht nur Printmedien, sondern auch reinen Online-Medien zugute kommen, sofern sie bestimmte Kriterien - wie mindestens 150.000 Unique-User pro Monat - erfüllen, ein breites inhaltliches Informationsspektrum anbieten und mindestens drei hauptberuflich tätige Journalisten beim Medium beschäftigt sind. Tageszeitungen müssen jedenfalls sechs hauptberuflich tätige Journalisten beschäftigen, Wochenzeitungen und Magazine mindestens zwei, um anspruchsberechtigt zu sein. Grundsätzlich nicht förderwürdig werden Parteimedien und Nachrichtenagenturen sein.
Die Förderhöhe orientiert sich an der Anzahl der angestellten Journalistinnen und Journalisten nach Kollektivvertrag oder kollektivvertragsähnlichen Verträgen und weiteren Kriterien. Es stehen zudem 2,5 Mio. zur Förderung "der inhaltlichen Vielfalt" und 1,5 Mio. zur "Förderung der Aus- und Weiterbildung in Medienunternehmen" bereit. Die Mittel für "Medienkompetenz" werden auf jährlich 700.000 Euro angehoben. 50.000 Euro gehen alljährlich in die Medienforschungsförderung.
(APA/Red)