Pflegefonds wird aufgestockt

Für das kommende Jahr bedeutet dies eine Erhöhung des Pflegefonds auf 1,1 Milliarden Euro, im Vergleich zu den derzeitigen 455 Millionen Euro.
Pflegefonds: Erhöhung ab 2025 um Verbraucherpreisindex plus zwei Prozent
Gemäß dem Ministerratsvortrag sollen das Pflegefondsgesetz, das Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz und das Bundespflegegeldgesetz zur Umsetzung von Maßnahmen im Pflegebereich überarbeitet werden. Im Jahr 2024 wird der Pflegefonds um 1,1 Mrd. Euro erhöht, um Zweckzuschüsse zu gewähren. Ab 2025 werden diese Zuschüsse jährlich um den Verbraucherpreisindex (laut Mittelfristprognose des Wirtschaftsforschungsinstituts) plus zwei Prozentpunkte angehoben. Dies soll laut den Erläuterungen zum Gesetzentwurf zu einer durchschnittlichen jährlichen Erhöhung von 4,5 Prozent führen.
"Pflege-Entwicklungs-Kommission" kommt
Gemäß dem vorliegenden Entwurf soll unter anderem beschlossen werden, dass den Ländern weiterhin jährlich 300 Millionen Euro zweckgebundene Zuschüsse gewährt werden, um die finanziellen Einbußen auszugleichen, die ihnen durch das Verbot des Pflegeregresses entstehen. Das "Community Nursing" wird im Pflegefondsgesetz offiziell als achtes Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebot anerkannt und soll dadurch aufgewertet werden. Zusätzlich sieht der Entwurf die Etablierung einer "Pflege-Entwicklungs-Kommission" vor, die die Pflegevorsorge strategisch überwacht und überwiegend eine gegenseitige Informations- und Planungsbasis für die Finanzausgleichspartner schafft.
(APA/Red)