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Journalisten-KV: VÖZ nimmt Kündigung des unter Auflagen zurück

Die Kündigung des Journalisten-KV ist Geschichte.
Die Kündigung des Journalisten-KV ist Geschichte. ©Pixabay (sujet)
Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) hat beschlossen, die Kündigung des Journalisten-Kollektivvertrags, die zum Jahresende wirksam geworden wäre, unter bestimmten Bedingungen zurückzunehmen.
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Dieser Beschluss wurde vom VÖZ-Vorstand während einer Sitzung am Mittwoch gefasst, wie in einer offiziellen Mitteilung erklärt wurde. Es wurde eine entsprechende Vereinbarung mit der Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten in der GPA angenommen.

Kompromiss zwischen VÖZ und Gewerkschaft zu Journalisten-KV

Als eine der Bedingungen wird nun gefordert, dass "zügig Verhandlungen zur Reform des Kollektivvertrages aufgenommen werden". Diese müssen spätestens bis zum 15. September 2024 abgeschlossen sein. Während der Verhandlungen haben sich beide Seiten verpflichtet, auf Arbeitskampfmaßnahmen zu verzichten. Nach Zustimmung in den Gremien des VÖZ und der GPA tritt die Kompromisslösung "mit sofortiger Wirkung in Kraft". Darüber hinaus wurde vereinbart, dass der Kollektivvertrag monatlich gekündigt werden kann, während zuvor eine jährliche Kündigung galt.

VÖZ: Journalisten-KV soll an digitales Zeitalter angepasst werden

Laut VÖZ-Präsident Markus Mair war das Ziel des Verbands immer die Reform des Kollektivvertrags, um im digitalen Zeitalter bestehen zu können und für junge Arbeitnehmer attraktiv zu bleiben. Mit der Kündigung wollte der VÖZ auf den dringenden Reformbedarf aufmerksam machen, um Arbeitsplätze in der Branche langfristig zu sichern. Die Dringlichkeit wurde nun erkannt. Durch die Rücknahme der Kündigung kann nun gemeinsam an der Reform gearbeitet werden, betonte VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger. Ein klares Bekenntnis beider Verhandlungspartner zur Reform und ein konkreter Zeitplan für die entsprechenden Verhandlungen sind für den VÖZ wichtig. Beide Verhandlungspartner haben sich dazu verpflichtet.

(APA/Red)

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