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Freizeitwohnsitzabgabe in NÖ gefordert

Der NÖ Gemeindebund denkt über eine Abgabe für Freizeitwohnsitze nach.
Der NÖ Gemeindebund denkt über eine Abgabe für Freizeitwohnsitze nach. ©CanvaPro (Sujet)
In Niederösterreich gewinnen Forderungen nach einer Abgabe für Zweitwohnsitze erneut an Bedeutung. Der österreichische Gemeindebund stellt die Forderung nach einer Abgabe für Freizeitwohnsitze.

"Die Finanzierung der öffentlichen Leistungen in den Gemeinden soll gerechter werden. Insofern möchten wir Freizeitwohnsitzer mit einbeziehen", sagte Präsident Johannes Pressl. Finanzlandesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP) betonte, für angekündigte Gespräche über die Ausgestaltung zur Verfügung zu stehen.

Gemeindebund Niederösterreich will Freizeitwohnsitzabgabe

Erst kürzlich hatte die Stadt Wien eine Zweitwohnsitzabgabe angekündigt. Diese soll ab 2025 je nach Wohnungsgröße 300 bis 500 Euro pro Jahr betragen. Niederösterreich wäre dann das letzte verbliebene Bundesland ohne eine solche Abgabe, hieß es in einer Aussendung seitens des NÖ Gemeindebundes. Auch deshalb sollen nun Gespräche geführt werden.

"Mit dem Vorstoß Wiens öffnet sich nun ein Zeitfenster, das wir nutzen wollen"

Bereits im November 2021 haben der ÖVP-Gemeindebund und der sozialdemokratische NÖ Gemeindevertreterverband (GVV) neben dem letztlich per 1. Juni 2022 eingetretenen Ende des Wahlrechts für Zweitwohnsitzer auch die Einführung einer sogenannten Infrastrukturabgabe verlangt. "Mit dem Vorstoß Wiens öffnet sich nun ein Zeitfenster, das wir nutzen wollen", hielt Pressl nun fest.

Keine Abgeltung vom Bund über Finanzausgleich für Freizeitwohnsitzer in Gemeinden

Festgehalten wurde, dass Gemeinden für Freizeitwohnsitzer über den Finanzausgleich vom Bund keine Abgeltung bekommen. Die betreffenden Personen nutzen aber dennoch auch die nicht über Gebühren finanzierte öffentliche Infrastruktur in den Kommunen. Für Pressl trägt eine Freizeitwohnsitzabgabe auch zur Steuergerechtigkeit und zur gleichen Lastenverteilung in einer Gemeinde bei.

"Wir kennen den Wunsch der Gemeinden diesbezüglich eine Lösung zu finden und stehen für Gespräche über die Ausgestaltung einer solchen Freizeitwohnsitzabgabe zur Verfügung", wurde Schleritzko zitiert. "Wichtig ist aber, dass jede Gemeinde frei entscheiden kann, ob sie diese Abgabe einhebt oder nicht."

(APA/Red)

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