Erneut Terror-Prozess in Wien für 17-jährigen IS-Anhänger

Der Prozess gegen ihn ist für den 27. November angesetzt. Dieser Jugendliche war bereits im Januar 2023 vom selben Gericht zu einer teilbedingten Haftstrafe von 21 Monaten verurteilt worden, da er sich als Propagandist für die extremistische Terrorgruppe "Islamischer Staat" (IS) betätigt hatte.
Jugendlicher in Wien zeigte Mitschülern IS-Videos
Ab Oktober 2021 hatte der Jugendliche in seiner Schule Mitschülerinnen und Mitschülern IS-Videos mit gewalttätigen Szenen gezeigt und sogar den IS-Schriftzug auf ein Schulbuch eines Klassenkameraden geritzt. Er verbreitete einschlägiges Propagandamaterial über sein Handy und äußerte Zustimmung zum Terroranschlag in Wien. In einer Chat-Gruppe äußerte er, er hoffe, dass der Attentäter "von Allah angenommen" werde, und machte bedrohliche Äußerungen gegenüber "Ungläubigen".
Sogar unter IS-Sympathisanten galt der Jugendliche als zu radikal, was zu Spannungen in der Chat-Gruppe führte. Am 12. November 2021 kam es in der Schule des Jugendlichen zu einem Polizeieinsatz, als er ein Butterfly-Messer vor seinen Mitschülerinnen und Mitschülern präsentierte.
Heuer bereits zweiter Terror-Prozess für 17-jährigen IS-Anhänger
Nach dem Prozess zu Jahresbeginn kam der Jugendliche unter Auflagen frei, darunter die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm und das Verbot jeglichen Kontakts zu IS-Kreisen. Allerdings hielt er sich nicht an diese Auflagen und schloss sich bereits im April erneut einem älteren IS-Anhänger an, um Propagandamaterial zu verbreiten.
Am 19. Mai griffen die beiden Jugendlichen einen MA48-Mitarbeiter in Wien-Favoriten mit einem Luftdruckgewehr an und verletzten ihn am Oberschenkel. In dem bevorstehenden Prozess müssen sie sich nun wegen terroristischer Vereinigung und versuchter schwerer Körperverletzung verantworten.
Während der ältere der beiden in Untersuchungshaft wartet, befindet sich der 17-Jährige in vorläufiger Anhaltung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Ein psychiatrisches Gutachten ergab, dass er zwar zurechnungsfähig ist, aber eine schwere Persönlichkeitsstörung mit dissozialen Zügen aufweist und eine fortgeschrittene Radikalisierung in Bezug auf Religion und den IS zeigt. Aufgrund seiner Gefährlichkeit könnte er im Falle einer Verurteilung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen werden, um haftbegleitende therapeutische Behandlungen zu erhalten und das Risiko weiterer terroristischer Straftaten zu verringern.
(APA/Red)