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Drei von vier PKW-Fahrern halten sich nicht an Tempo-30-Zonen

Das KFV ortete 72 Prozent zu schnelle Pkw in Tempo-30-Zonen.
Das KFV ortete 72 Prozent zu schnelle Pkw in Tempo-30-Zonen. ©dpa - Bildfunk (Symbolbild)
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) überprüft neben den offiziellen Geschwindigkeitsmessungen durch die Polizei auch, ob die Tempolimits eingehalten werden und führt pro Jahr 23 Millionen Messungen mit Seitenradargeräten durch. Die Ergebnisse zeigten, dass 72 Prozent der Pkw in Tempo-30-Zonen zu schnell fahren.
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Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) setzt sich für eine Regelung von Tempo 30 im Ortsgebiet ein und empfiehlt, dass eine Geschwindigkeit von 50 km/h nur noch in Ausnahmefällen erlaubt sein sollte.

Mehrheit der tödlichen Verkehrsunfälle im Ortsgebiet

Im Jahr 2022 wurden in Österreich laut Angaben des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) insgesamt 6,12 Millionen Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt und als Organstrafverfügungen geahndet. Dies stellt einen neuen Rekord dar. Allerdings deuten die Geschwindigkeitsmessungen des KFV an 230 verschiedenen Messstellen auf eine verbesserte Verkehrsdisziplin der Bevölkerung hin. Seit Beginn der Erhebungen im Jahr 1984 ist die Anzahl der Fahrzeuge, die die jeweiligen Tempolimits von 30 km/h, 50 km/h und 70 km/h überschreiten, langsam aber stetig gesunken. Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV, betonte insbesondere die positiven Ergebnisse der Messungen im Ortsgebiet und auf herkömmlichen Freilandstraßen. Diese sind auch die Standorte mit den meisten Verkehrsunfällen. Im Jahr 2022 ereigneten sich etwa 65 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Verletzten oder Toten im Ortsgebiet, 30 Prozent auf sonstigen Freilandstraßen und die restlichen fünf Prozent auf Autobahnen.

KFV will Tempo-30-Regelung im gesamten Ortsgebiet

"Eine sehr effektive Maßnahme zur Reduktion der Unfallrisiken wäre aus Sicht des KFV eine Regelumkehr im Ortsgebiet. Das bedeutet: 30 km/h als generelles Tempolimit im Ortsgebiet und nur, wenn es die Verkehrssicherheit zulässt, kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit von den zuständigen Behörden auf 50 km/h erhöht werden", so Robatsch. Das KFV unterstützt die Integration von Geschwindigkeitsüberschreitungen in das Vormerksystem und die frühere Entziehung der Fahrerlaubnis bei geringfügigen Überschreitungen. Aktuell ist dies nur der Fall, wenn man im Ortsgebiet um 40 km/h zu schnell fährt. In Tempo-30-Zonen wird der Führerschein derzeit erst ab 70 km/h entzogen, laut KFV.

(APA/Red)

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