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#MedSafetyWeek: Aufruf zum Melden von Medikamenten-Nebenwirkungen

Vermutete Nebenwirkungen von Medikamenten sollen gemeldet werden.
Vermutete Nebenwirkungen von Medikamenten sollen gemeldet werden. ©Canva (Symbolbild)
Im Rahmen der aktuellen #MedSafetyWeek 2023 werden Patientinnen, Patienten und Angehörige der Gesundheitsberufe dazu aufgerufen, vermutete Nebenwirkungen von Medikamenten zu melden.

In Österreich ist das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) für die Entgegennahme solcher Meldungen zuständig. Diese Meldungen tragen zur Sicherheit von Arzneimitteln bei und ermöglichen Maßnahmen zur Risikominimierung.

#MedSafetyWeek 2023 vom 6. bis 12. November

Die #MedSafetyWeek 2023 erstreckt sich von heute bis zum 12. November. Das BASG betont, dass jede Meldung von vermuteten Nebenwirkungen dazu beiträgt, die Sicherheit von Arzneimitteln weltweit zu erhöhen. In einigen Fällen kann dies zu einer besseren Verschreibungsempfehlung führen und somit die Behandlungserfolge für Patientinnen und Patienten verbessern.

Seit 2006 hat das BASG über 123.034 Meldungen von vermuteten Nebenwirkungen erhalten und bearbeitet. Dabei spielten Patientinnen, Patienten, Betreuerinnen, Betreuer und Angehörige der Gesundheitsberufe eine wichtige Rolle. Günter Waxenecker vom BASG richtet sich an Ärzte und Angehörige der Gesundheitsberufe und ermutigt sie, vermutete Nebenwirkungen einfach per elektronischem Meldeformular oder E-Mail zu melden.

Medikamenten-Nebenwirkungen sollen gemeldet werden

Insgesamt nehmen 100 Organisationen aus 88 Ländern an der weltweiten Kampagne teil, darunter Arzneimittelzulassungsbehörden und Nichtregierungsorganisationen. Die #MedSafetyWeek wird vom Uppsala Monitoring Centre (UMC), dem Kooperationszentrum der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für internationale Arzneimittelüberwachung, geleitet und von der WHO sowie den Mitgliedern der International Coalition of Medicines Regulatory Authorities (ICMRA) unterstützt.

Patientinnen und Patienten können vermutete Nebenwirkungen freiwillig melden, während Angehörige der Gesundheitsberufe gesetzlich verpflichtet sind, solche Meldungen an das BASG weiterzugeben. Dabei ist es nicht erforderlich, einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Nebenwirkung und dem Medikament nachzuweisen. Es genügt, wenn ein solcher Zusammenhang als möglich erachtet wird, beispielsweise aufgrund der zeitlichen Beziehung oder weil keine andere erkennbare Ursache vorliegt. Nebenwirkungsmeldungen können einfach und schnell über das elektronische Meldeportal, schriftlich per Formular oder auch per E-Mail eingereicht werden.

(APA/Red)

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