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Start der situativen Winterreifenpflicht am 1. November

Die situative Winterreifenpflicht startet am 1. November.
Die situative Winterreifenpflicht startet am 1. November. ©Bildagentur Zolles KG
Von 1. November bis zum 15. April des darauffolgenden Jahres gilt das Gesetz zur situativen Winterreifenpflicht in Österreich.

Es verlangt, dass bei winterlichen Bedingungen (Schnee, Matsch, Eis) nur Fahrzeuge mit Winterreifen auf den Straßen unterwegs sein dürfen.

"Die situative Winterreifenpflicht ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit auf unseren Straßen während der kalten Jahreszeit zu gewährleisten. Winterreifen bieten eine bessere Haftung und Kontrolle, was Unfälle und gefährliche Situationen verhindern kann", erklärt ARBÖ-Pressesprecher Sebastian Obrecht.

Diese Winterreifen dürfen verwendet werden

Als Winterreifen verwendet werden dürfen nur solche Reifen, auf denen folgende Kennzeichnungen zu finden sind: M+S, M.S., M&S, M/S oder ein Schneeflockensymbol. Ganzjahresreifen sind ebenfalls mit dieser Markierung versehen. "Diese Symbole garantieren, dass die Reifen für den speziellen Einsatz auf winterlichen Fahrbahnen geeignet sind", so Erich Groiss, technischer Koordinator beim ARBÖ. Der heurige ARBÖ-Winterreifentest gibt einen Überblick über die besten Modelle: (http://www.arboe.at/reifentest)

Lenker von Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen müssen bei Schnee, Matsch oder Eis mit Winterreifen unterwegs sein oder alternative auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten montiert haben.Erlaubt sind Ketten aber nur, wenn die Straße durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Die Winterreifenpflicht gilt bis 15. April des Folgejahres, für Busse bis 15. März.

Die Winterreifenpflicht gilt für Lkw über 3,5 Tonnen und Omnibusse immer, das heißt unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht. Wer bei Schnee und Eis ohne Winterreifen unterwegs ist, muss mit einer Strafe von 60 Euro rechnen.Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, drohen theoretisch sogar bis zu 5.000 Euro Strafe.

Situative Winterreifenpflicht startet am 1. November

Wird die Winterreifenpflicht ignoriert, kann es zu empfindlichen Strafen kommen: Bei einer Verkehrskontrolle kann die Exekutive im Extremfall Strafen bis zu 10.000 € verhängen. Auch sind Probleme mit der Versicherung vorprogrammiert, wenn es bei winterlichen Fahrbedingungen zu einem Verkehrsunfall kommt und das Fahrzeug nicht mit Winterreifen ausgestattet war. ARBÖ-Rechtsexperte Mag. Johann Kopinits empfiehlt: "Die Winterreifenpflicht sollte unbedingt eingehalten werden, da dadurch rechtliche Probleme leicht vermieden werden können."

Die Frage, die sich viele Autobesitzerinnen und Autobesitzer stellen, ist, ob sie die Reifen selbst oder vom Profi montieren lassen sollen. Der ARBÖ empfiehlt: Die Reifen unbedingt von geschultem Personal montieren zu lassen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Räderwechsel werden in allen österreichweit 90 ARBÖ-Prüfzentren durchgeführt. Eine Terminvereinbarung ist auch online im ARBÖ-Mitgliederbreich "Mein ARBÖ" möglich: (http://www.arboe.at/mein-arboe.at)

(APA/Red)

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