Energiekosten: 760.000 Haushalte erhielten 150-Euro-Gutschein nicht

Der Energiekostengutschein wurde am 9. April 2022 durch das Energiekostenausgleichsgesetz 2022 (EKAG 2022) eingeführt. Jeder Haushalt in Österreich erhielt einen 150-Euro-Gutschein, um die steigenden Energiekosten zu kompensieren. Um berechtigt zu sein, mussten bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten und ein Energieliefervertrag mit einem Stromzähler nachgewiesen werden. Haushalte, die keinen eigenen Stromzähler haben, da ihre Stromkosten beispielsweise über Subzähler oder Betriebskosten abgerechnet werden, waren ausgeschlossen.
AK klagte wegen Ungleichbehandlung bei Energiekostengutschein
Die AK erhielt zahlreiche Beschwerden von betroffenen Verbrauchern und sah eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, die verfassungswidrig sei. Im Namen einer Betroffenen reichte die AK Klage ein. In der ersten Verhandlung im August sollte zunächst geklärt werden, wie viele Haushalte von dieser möglichen Ungleichbehandlung betroffen sind. Laut AK wurden mindestens 760.000 Haushalte in Österreich ungerechtfertigterweise ausgeschlossen.
Nachzahlung könnte Republik 114 Millionen Euro kosten
Die Klägerseite beantragte, dass die Republik alle Daten vorlegen müsse, die die angebliche Treffsicherheit des EKAG belegen. Jedoch erschien am zweiten Verhandlungstag erneut kein Rechtsvertreter der Republik, und es wurden keine Informationen vorgelegt. Die Klägerseite vermutet, dass dies darauf hindeutet, dass das EKAG 2022 nicht treffsicher ist und die Republik sich keiner Befragung dazu stellen will.
Ein Urteil im Sinne der Klägerseite könnte erhebliche Auswirkungen haben und möglicherweise eine Nachzahlung für diejenigen bedeuten, die bisher vom Gutschein ausgeschlossen waren. Dies würde die Republik etwa 114 Millionen Euro kosten.
(APA/Red)