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Kurz-Prozess wegen Falschaussage vor U-Ausschuss beginnt

Sebastian Kurz soll vor dem U-Ausschuss (im Bild am 24. Juni 2020) falsch ausgesagt haben.
Sebastian Kurz soll vor dem U-Ausschuss (im Bild am 24. Juni 2020) falsch ausgesagt haben. ©APA
Der Prozess gegen den ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) beginnt am Mittwoch am Straflandesgericht Wien.

Darum geht's:

  • Prozess gegen Sebastian Kurz wegen Falschaussage beginnt.
  • Verhandlungstermine bis Oktober festgelegt, weitere Termine ab November nötig.
  • Kurz, Glatz-Kremsner und Bonelli beteuern Unschuld.
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Ihm wird von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss vorgeworfen. Wegen des gleichen Delikts angeklagt sind mit Kurz auch die ehemalige ÖVP-Vizeparteichefin Bettina Glatz-Kremsner sowie der Ex-Kabinettschef im Bundeskanzleramt, Bernhard Bonelli. Alle Angeklagten beteuern ihre Unschuld.

Verhandlungstermine und Zeugenbefragung

Für die Verhandlung gegen insgesamt drei Angeklagte sind bisher drei Termine bis zum 23. Oktober anberaumt. Kurz hatte bereits in einer schriftlichen Gegenäußerung einen Freispruch verlangt. Der ehemalige Bundeskanzler wird möglicherweise erst am zweiten Verhandlungstag, dem Freitag, ausführlich zu Wort kommen, sollten die Eröffnungsvorträge der WKSA und der drei Verteidiger länger dauern.

Einschätzung zum Kurz-Prozess

Ein Prozess unter Beobachtung

Zeuginnen und Zeugen sind vorerst noch keine geladen - zu deren Befragung werden wohl weitere Verhandlungstermine ab November vonnöten sein. Die WKStA hat in ihrem schriftlichen, über 100 Seiten umfassenden Strafantrag die Befragung von nicht weniger als 18 Zeuginnen und Zeugen im Rahmen der Hauptverhandlung beantragt. Kurz und Bonelli wird von der WKStA vorgeworfen, sie hätten als Auskunftspersonen vor dem U-Ausschuss insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung der ÖBAG und der Besetzung des Vorstandes und Aufsichtsrates dieser Gesellschaft falsch ausgesagt.

Glatz-Kremsner soll sowohl vor dem U-Ausschuss als auch bei ihrer Vernehmung als Zeugin im Ermittlungsverfahren der WKStA zur Bestellung eines Vorstandsmitgliedes der Casinos Austria AG wissentlich die Unwahrheit gesagt haben. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Das Medieninteresse am Prozess ist beachtlich. Aus Platzgründen musste das Kontingent für Medienschaffende eingeschränkt werden.

(APA)

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