Änderungen beim Energiekostenzuschuss 2 für Unternehmen

Die Regierungsparteien haben sich auf eine neue Förderrichtlinie für den Energiekostenzuschuss 2 (EKZ 2) geeinigt, die gegenüber dem EKZ 1 einige Neuerungen enthält.
Neue Förderbedingungen beim Energiekostenzuschuss 2
Wie bisher wird nur ein Teil der Mehrkosten gefördert, die durch gestiegene Energiekosten verursacht wurden. Jedoch muss ein Unternehmen nicht mehr als energieintensiv eingestuft werden, um die Förderung zu erhalten, geht aus einer Presseaussendung des Wirtschaftsministeriums hervor.
Neu ist auch, dass nun ein Betriebsverlust oder ein Rückgang des Gewinns vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen von 40 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2021 nachgewiesen werden muss. Generell ist eine Förderung von Kostenanteilen, die schon in Preisen weitergegeben wurden, ausgeschlossen.
Förderungen für Unternehmen zwischen 3.000 und 150 Mio. Euro möglich
Gefördert werden in fünf verschiedenen Förderstufen zwischen 30 und 80 Prozent der Mehrkosten. Je nach Stufe gibt es unterschiedliche Obergrenzen, sodass Unternehmen Zuschüsse zwischen 3.000 Euro und 150 Mio. Euro erhalten können. Für Kleinst- und Kleinunternehmen soll es eine Pauschalförderung von bis zu 2.475 Euro geben.
Unternehmen, die insgesamt mehr als 2 Mio. Euro Förderung erhalten, müssen eine Beschäftigungsgarantie für 90 Prozent ihrer Vollzeitbeschäftigten bis zum 1. Jänner 2025 abgeben. Außerdem müssen Bonuszahlungen begrenzt und Dividendenzahlungen zurückgestellt werden.
Energiekostenzuschuss 2 kann am 9. November beantragt werden
Antragsstart für den Energiekostenzuschuss 2 ist am 9. November. Unternehmen müssen sich allerdings bis zum 2. November im aws Fördermanager voranmelden.
(APA/Red)