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Wahlhelfer in Kärnten wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt

Ein 57-Jähriger und ein 24-Jähriger wurden in Kärnten wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt.
Ein 57-Jähriger und ein 24-Jähriger wurden in Kärnten wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt. ©APA/PETER LINDNER (Symbolbild)
Am Dienstag sind am Landesgericht Klagenfurt zwei Kärntner, die bei der heurigen Landtagswahl Vertrauenspersonen in der Gemeinde St. Jakob im Rosental (Bezirk Villach-Land) waren, wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt worden.

Ein Mitglied der Wahlkommission hatte doppelt gewählt. Die beiden Angeklagten sollen dies sofort an eine Parteifunktionärin weitergeleitet haben, die in einem anderen Wahllokal tätig war. Sie bekamen Geldstrafen, einer zusätzlich bedingte Haft.

Unschuld beteuert

Die beiden Angeklagten, 57 und 24 Jahre alt, beteuerten vor Gericht ihre Unschuld, gaben aber im Wesentlichen alles zu. Sie hätten gedacht, dass die Parteifunktionärin auch der Amtsverschwiegenheit unterliege und man sich daher austauschen könne. Er habe sie angerufen, weil er wissen wollte, was jetzt zu tun sei, sagte der Ältere. "Ich wollte nicht petzen, das war unabsichtlich." Er gab auch den Namen des Mannes weiter, der am Vorwahltag und noch einmal am Wahltag in der Früh gemeinsam mit allen Mitgliedern der Wahlkommission eine Stimme abgegeben hatte - und den Fehler dann selbst eingestand.

Die Parteifunktionärin bestätigte als Zeugin, dass sie den Angeklagten geraten hatte, sie zu kontaktieren, falls es Probleme gebe oder sie Fragen hätten. Einer der Angeklagten sagte: "Ich hab gedacht, die ganze Gemeinde gehört zusammen, das mit den Sprengeln hab ich nicht gewusst." Staatsanwältin Daniela Matschnig ließ das nicht gelten: "Selbst wenn sie auch der Amtsverschwiegenheit unterliegt, ist es ein Offenbaren."

"Das Wahlgeheimnis ist für eine demokratische Staatsform das Wesentliche!"

Richter Dietmar Wassertheurer schärfte den Angeklagten in der Urteilsbegründung ein: "Das Wahlgeheimnis ist für eine demokratische Staatsform das Wesentliche!" Sie hätten an einer Schulung teilgenommen, seien angelobt worden und hätten von der Amtsverschwiegenheit gewusst. Der unbescholtete 57-Jährige bekam eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen a 20 Euro, also 4.800 Euro. Der zweite Angeklagte, nicht unbescholten, muss 1.440 Euro Geldstrafe (180 Tagessätze) zahlen und wurde zusätzlich zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Die Angeklagten gaben wie die Staatsanwältin keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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