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Polizist wegen Amtsmissbrauchs verurteilt: Bewährungsstrafe trotz "exzessiver Gewalt"

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Polizei ©canva
Ein Polizist, der am 1. August 2022 während einer Amtshandlung in der Wiener Innenstadt einen wehrlosen Mann schwer misshandelt hatte, wurde am Montag am Wiener Landesgericht wegen Amtsmissbrauchs verurteilt

Darum geht es:

  • Der Polizist wurde wegen Amtsmissbrauchs verurteilt
  • Trotz "exzessiver Gewalt" erhielt er die Mindeststrafe
  • Staatsanwältin legte Berufung gegen das Urteil ein
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Obwohl das Gericht von "exzessiver Gewalt" sprach, erhielt der Beamte die Mindeststrafe, was bedeutete, dass er seine Amtsstellung nicht automatisch verlor. Die Staatsanwältin legte jedoch Berufung gegen das Urteil ein.

Richter sieht 'schlechte Problemlösungsstrategie'

Der Polizist, der wegen Amtsmissbrauchs angeklagt war, erhielt eine Strafe von zwölf Monaten auf Bewährung. Das Gericht entschied, dass diese Strafe angemessen sei und keine automatische Entlassung aus dem Dienst bedeute. Hätte er nur einen Tag mehr erhalten, wäre der Verlust seines Arbeitsplatzes unvermeidlich gewesen. Beamte, die aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, die ein Jahr übersteigt, verlieren automatisch ihre Amtsstellung.

Der Richter Philipp Krasa erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass der Angeklagte nicht als besonders gewalttätig oder rassistisch angesehen werde. Das Opfer der Polizeigewalt war arabischer Herkunft. Der Schöffensenat kam zu dem Schluss, dass der Polizist "schlicht überfordert" und seine Handlungen das Ergebnis einer "schlechten Problemlösungsstrategie" waren. Als mildernd wurden dem Angeklagten sein Geständnis und seine bisherige Unbescholtenheit angerechnet. Zudem sah das Gericht eine "Provokation" seitens des Opfers.

Staatsanwältin fordert höhere Strafe

Die Staatsanwältin Hanna Fian akzeptierte das Urteil nicht und forderte eine höhere Strafe. Sie argumentierte, dass der Polizist "rohe Gewalt" angewendet habe. Das Oberlandesgericht (OLG) wird nun in zweiter Instanz die Straffrage prüfen, nachdem die schriftliche Urteilsausfertigung vorliegt.

Gewalttätige Amtshandlung in Wiener Imbiss

Die gewalttätige Amtshandlung ereignete sich in einem Schnellimbiss-Lokal in der Rotenturmstraße. Der ehemalige Mitarbeiter des Lokals, der zuvor einvernehmlich entlassen worden war, hatte die Arbeit in der Küche wieder aufgenommen und sich geweigert, das Gebäude auf Aufforderung des Geschäftsführers zu verlassen. Dies führte zur Alarmierung der Polizei.

Bei der Ankunft der Beamten eskalierte die Situation, obwohl der Mann zunächst kooperierte. Ein Überwachungsvideo zeigt, wie der Polizist den Mann zu Boden stößt, Pfefferspray einsetzt und ihn dann mit Kniestößen ins Gesicht misshandelt.

Der 31-jährige Polizist hatte seine Gewalttaten zunächst verteidigt, indem er angab, er habe befürchtet, dass der Mann gewalttätig werde. Seine Kollegen hatten sich dagegen schuldig bekannt und waren bereits zuvor zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden. Der Beamte änderte seine Verantwortung erst, nachdem ein neuer Verteidiger übernommen hatte.

(VOL.AT)

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