Finanzminister Brunner lobt "historisches" Ende der Kalten Progression

Zusätzlich entlastet werden sollen damit wie bereits angekündigt im kommenden Jahr die niedrigen und mittleren Einkommen. Mit der Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Überstunden werden zudem steuerliche Anreize für Mehrarbeit gesetzt werden.
Variables Drittel soll entlasten
Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) sprach am Mittwoch im Pressefoyer von einem "Leistungspaket" und nutzte den Beschluss des Progressionsabgeltungsgesetz dazu, einmal mehr die Abschaffung der Kalten Progression als "historisch" zu loben. Die Maßnahme habe auch dazu beigetragen, trotz hoher Inflation die Kaufkraft in Österreich zu erhalten. Natürlich würden die Mittel in den kommenden Jahren im Budget fehlen, aber es handle sich um einen "Akt der Fairness", so Brunner. Mit der Verwendung des variablen Drittels würden zudem wichtige Schwerpunkte für Leistung und zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels gesetzt und darüber hinaus Familien mit Kindern entlastet.
Kindermehrbetrag auf 700 Euro erhöht
Die Grüne Klubchefin Sigrid Maurer betonte die soziale Komponente der Maßnahmen. Mit dem "sozialen Drittel" aus der Abschaffung der kalten Progression würden ganz klar die niedrigen Einkommensgruppen entlastet. Die Erhöhung des Kindermehrbeitrags auf 700 Euro sei wichtig im Kampf gegen Kinderarmut.

Anpassung nur zu zwei Dritteln automatisch
Die Kalte Progression als schleichende Steuererhöhung im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer wurde mit Jahresbeginn abgeschafft. Seitdem werden die Steuerstufen jedes Jahr an die jeweilige Teuerung angepasst, damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Zuge der jährlichen Lohnerhöhungen nicht mehr in höhere Steuerstufen rutschen. Die Anpassung der Tarifstufen erfolgt aber nur zu zwei Dritteln automatisch. Die Verteilung der übrigen Mehreinnahmen im kommenden Jahr hat die Regierung nun beschlossen.
Das sind die Maßnahmen für die 1,2 Mrd. Euro
- 800 Mio. Euro: Entlastung der ersten vier Steuerstufen und Erhöhung der Absetzbeträge.
- Anhebung des monatlichen Freibetrags für Überstunden.
- Steigerung des Grundfreibetrags des Gewinnfreibetrags für Selbstständige.
- Erhöhung der Freibeträge für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen.
- Anstieg der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.
- Dauerhafte Verlängerung der Homeoffice-Regelung für Arbeitnehmer.
- Anhebung des Kindermehrbetrags für Geringverdiener von 550 Euro auf 700 Euro.
Das Gesetz soll im November im Parlament beschlossen werden.
(APA/VOL.AT)