Gericht in Pakistan verlängert U-Haft für Khan

Khan, der auf ein politisches Comeback hofft, muss demnach bis Ende September im Gefängnis bleiben.
Seit seiner Absetzung durch ein Misstrauensvotum vergangenes Jahr ist er mit zahlreichen Anschuldigungen konfrontiert. Anfang August wurde der 70-Jährige inhaftiert, nachdem ihn ein Gericht in einem Korruptionsprozess schuldig gesprochen und zu drei Jahren Haft verurteilt hatte. Ende August entschieden Richter einer höheren Instanz zugunsten Khans, erklärten das Urteil für ungültig und ordneten dessen Freilassung an. Nur wenige Stunden später entschied jedoch ein weiteres Gericht, dass Khan wegen Ermittlungen im Zusammenhang mit der angeblichen Weitergabe von Informationen aus einer Verbalnote im Gefängnis bleiben muss.
Pakistan: Parlamentswahlen werden vorbereitet
In Pakistan werden derzeit Parlamentswahlen vorbereitet, ein Datum dafür steht noch nicht endgültig fest. Am Dienstag hatte der ehemalige Premierminister Nawaz Sharif angekündigt, im Oktober nach vier Jahren im Ausland zurückkehren zu wollen. Er dürfte den Wahlkampf seiner konservativen Pakistan Muslim League unterstützen, die bis zur Auflösung des Parlaments im August Premierminister Shehbaz Sharif stellte. Dieser wiederum ist Nawaz Sharifs Bruder. In dem südasiatischen Land tobt seit mehr als einem Jahr ein Machtkampf zwischen einflussreichen Familiendynastien sowie dem geschassten Ex-Premier Khan.
(APA/Red)