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39-Jähriger nach Tötung von Vater in Anstalt eingewiesen

Am Innsbrucker Landesgericht wurde der angeklagte Sohn in eine Anstalt eingewiesen.
Am Innsbrucker Landesgericht wurde der angeklagte Sohn in eine Anstalt eingewiesen. ©APA/EXPA/ ERICH SPIESS
Am Innsbrucker Landesgericht ist ein 39-Jähriger am Dienstag wegen der Tötung seines Vaters rechtskräftig in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden.

Der 39-Jährige hatte im September 2022 seinen 63-jährigen Vater mit mindestens 37 Stich- und Schnittverletzungen mit einem Kampfmesser getötet.

Verschiedene Gutachten zu Zurechnungsfähigkeit von 39-Jährigem

Die Geschworenen folgten in ihrer Entscheidung mehrheitlich den Ausführungen der Gerichtspsychiaterin, wonach der 39-Jährige unzurechnungsfähig war. Über die Zurechnungsfähigkeit hatte im Gericht zuvor Uneinigkeit zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung geherrscht, nachdem es dazu verschiedene Gutachten gab. Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner stellte die Zurechnungsfähigkeit jedoch eindeutig in Abrede. Sechs der acht Geschworenen waren im Anschluss ihrer Meinung.

Gerichtspsychiaterin stellt bei 39-Jährigem Schizophrenie fest

Kastner attestierte dem Betroffenen in ihrem Gutachten eine sogenannte "Einfache Schizophrenie", die mit einem "völligen Versagen im sozialen Kontext" und dem "Versanden der Persönlichkeit" einhergehe. Dies lasse sich aus der Biografie des Mannes ableiten. Dass ein anderes Gutachten zu dem Schluss gekommen war, dass der 39-Jährige an einer Persönlichkeitsstörung leide, bezeichnete Kastner schlicht als "falsch". Sie gab außerdem zu Protokoll, dass einem Patienten mit einer Hirnerkrankung - wie es bei der Schizophrenie der Fall ist - nur medikamentöse Behandlung helfen würde. Dies sei bei dem Mann in der Vergangenheit nicht immer passiert, die Behandlung sei vorwiegend sozialarbeiterisch und psychotherapeutisch angelegt gewesen.

Die renommierte Psychiaterin erklärte den Geschworenen, wie sich ein Mensch mit dieser Erkrankung fühle: "Auf einmal ist da ein Einfluss von draußen, der sein Hirn okkupiert und ihm sagt, was er tun soll. Die Schizophrenie ist eine Naturgewalt, die einen besetzt und die man sich nicht aussucht", berichtete Kastner. Für die "Schuldunfähigkeit" liegen "jedenfalls" die psychiatrischen Grundlagen vor. Darüber hinaus liege seine "Gefährlichkeit zweifelsohne auf der Hand", verdeutlichte die Expertin die Schwere der psychischen Störung.

39-Jähriger war vor der Tat bereits mehrfach in Behandlung

Das deckte sich auch mit den Schilderungen des Betroffenen, der davon sprach, dass ihm nach einem gemeinsamen Einkauf die Gewaltfantasie sein Vorgehen diktiert habe. "Kurz bevor es passiert ist, habe ich überhaupt nichts mehr gespürt", gab der 39-Jährige, der bereits mehrfach aufgrund seiner psychischen Erkrankung stationär behandelt worden war, vor dem Gericht an. Der Mann beschrieb, dass er sich nach der Tat, die in der Wohnung des Vaters stattfand, geduscht und frisch angezogen habe - die Kleidung habe er selbst mitgenommen, weil er eigentlich zum Schutz seines Vaters in eine andere Stadt fahren wollte. Im Anschluss sei er in den Wald gegangen und wollte dort leben - nach einer Nacht habe er aber gemerkt, dass er es dort nicht schaffe. Nach einem Suizidversuch habe er die Polizei verständigt und gesagt, dass er jemanden umgebracht habe.

Der öffentliche Ankläger hatte in seinem Eröffnungsplädoyer unter anderem gemeint: "'No na ned' war es ein Mord". Der Betroffene habe drei Messer dabei gehabt, wovon eines - mit 17 Zentimeter Klingenlänge - laut DNA-Abgleich für die Tat verwendet worden war. Für den Staatsanwalt war klar, dass der 39-Jährige in der Lage war, "Unrecht zu erkennen und danach zu handeln." Daher wurde auch kein Unterbringungsantrag gestellt.

Psychische Erkrankung von 39-Jährigem für Staatsanwalt und Verteidiger plausibel

In den Schlussplädoyers hielten Staatsanwalt und Verteidiger die psychiatrische Einschätzung von Kastner dann aber unisono für überaus plausibel. "Ich halte es für sehr nachvollziehbar, dass der Angeklagte unter Schizophrenie leidet", sagte der öffentliche Ankläger. Damit einher gehe jedenfalls die Frage, ob er seine Tat habe steuern können und er folglich dafür verantwortlich zu machen sei, so der Staatsanwalt. Weniger als Frage an die Geschworenen, die über die Schuldfähigkeit des Betroffenen entscheiden müssen, denn als Faktum formulierte der Verteidiger den Sachverhalt: "Es gibt keinen Zweifel daran, dass mein Mandant nicht zurechnungsfähig war."

Beide Seiten, sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft meldeten nach dem Urteilsspruch Rechtsmittelverzicht an. Im Prozess hatte der Staatsanwalt noch für einen Schuldspruch wegen Mordes plädiert. "Das ist kein Schuldspruch. Sie haben die Tat zwar begangen, aber in einem Zustand der Unzurechnungsfähigkeit", fasste die vorsitzende Richterin Martina Eberherr das Urteil in Richtung des Betroffenen zusammen.

Verdächtiger hatte sich nach Tötung selbst bei Innsbrucker Polizei gestellt

Der 63-Jährige war tot in seiner Wohnung in Innsbruck aufgefunden worden, nachdem sich Verwandte Sorgen gemacht hatten. Die Beamten waren über den Balkon in die Wohnung im Innsbrucker Stadtteil Hötting gelangt, wo die blutüberströmte Leiche schließlich entdeckt wurde. Gleichzeitig kam der damals 38-Jährige in eine Innsbrucker Polizeiinspektion und gab an, jemanden getötet zu haben.

(APA/Red)

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