Liveblog: Prozess gegen Florian Teichtmeister in Wien
Nicht ganz pünktlich - exakt um 9.49 Uhr - hat am Wiener Landesgericht der Prozess gegen Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister begonnen, dem der Besitz und die Herstellung von insgesamt 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen vorgeworfen wird. Der Große Schwurgerichtssaal war bis auf den letzten Platz gefüllt, auch auf der Galerie drängten sich am Verfahren Interessierte. Der Angeklagte betrat über einen Seiteneingang den Saal.
Teichtmeister mit Dreiteiler und Brille
Teichtmeister trug einen Dreiteiler, eine Brille und war frisch rasiert. Staatsanwältin Julia Kalmar warf ihm vor, sich von Februar 2008 bis Sommer 2021 verbotenes Missbrauchsmaterial beschafft und auf 22 Datenträgern - darunter zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop und drei externen Festplatten - abgespeichert zu haben. Ursprünglich war ihm seitens der Staatsanwaltschaft lediglich der Besitz von verbotenen Missbrauchsdarstellungen unterstellt worden. Der zuständige Richter ließ allerdings von einem Datenforensiker eine ergänzende Auswertung der sichergestellten Daten - immerhin rund 23 Terabyte - vornehmen, was die Sicht der Dinge änderte: 34.696 Dateien hatte Teichtmeister verändert, indem er diese bearbeitete, Collagen erstellte, Diashows und Videosequenzen anfertigte, was rechtlich als Herstellung zu qualifizieren ist und einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren unterliegt.
Auf diese veränderten Dateien ging Kalmar in ihrem Eröffnungsvortrag ein. Teichtmeister habe diese "mit pädo-sexuellen Texten" versehen, aus denen die Staatsanwältin minutenlang Passagen zitierte. Sie habe "so etwas" in ihren 16 Jahren bei der Staatsanwaltschaft noch nicht gesehen, sagte Kalmar. Sie bescheinigte Teichtmeister "Gewaltfantasien", die Ausdruck einer "sexuellen Devianz mit pädo-sexuellem Inhalt" sei.
Für den Fall eines Schuldspruchs hat Staatsanwältin Kalmar zusätzlich die Unterbringung des Schauspielers im so genannten Maßnahmenvollzug beantragt. Ausschlaggebend dafür ist ein psychiatrisches Gutachten, das dem Schauspieler eine schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung bescheinigt. Die Entscheidung, ob und inwieweit bei einem allfälligen Schuldspruch dem staatsanwaltschaftlichen Unterbringungsantragantrag stattgegeben wird - auch eine bedingte Nachsicht der Maßnahme käme in Betracht - obliegt dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Stefan Apostol.
Dutzende Interessierte vor Gerichtssaal
Mehr als eine Stunde vor Verhandlungsbeginn hatten sich vor dem Gerichtssaal bereits Dutzende Interessierte versammelt, die Einlass in den Saal begehrten. Davon waren nur ein Bruchteil Medienvertreterinnen und -vertretern zuzuordnen. Die Stimmung war teilweise aufgeheizt. "Wir sind uns bewusst, dass Störaktionen geplant waren", meinte der Richter kurz vor Verfahrensbeginn. Sollte es entsprechende Versuche aus dem Publikum geben, werden die Betreffenden "aus dem Saal entfernt", sagte Apostol.
Der Eingang zum Gerichtsgebäude wurde von einem Großaufgebot der Polizei überwacht. Einige Manifestantinnen und Manifestanten demonstrierten dort schon um 8.30 Uhr für den Kinderschutz. Personen mit Transparenten wurden nicht ins Gebäude gelassen, was zu Unmutsäußerungen führte.
Teichtmeister über Seiteneingang ins Bericht
Florian Teichtmeister befand sich zu diesem Zeitpunkt längst im Landesgericht für Strafsachen. Er hatte das Gericht um 7.25 Uhr über einen Seiteneingang betreten - deutlich mehr als zwei Stunden vor dem offiziellen Verhandlungsbeginn. Er entging damit allfälligen Konfrontationen mit dem teilweise aufgeheizten Publikum. Teichtmeister wurde von seinem Anwalt Rudolf Mayer und Personenschützern begleitet, die Mayer dem Vernehmen nach aus seinem Boxverein rekrutiert hatte.
Die Verhandlung geht unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen über die Bühne. Polizisten - auch in zivil - sichern den Innen- und Außenbereich des Gerichts, um einen geregelten Prozessablauf zu gewährleisten. Beamte in zivil befanden sich auch im Großen Schwurgerichtssaal und beobachteten das Geschehen.
Liveblog zum Prozess gegen Teichtmeister
(APA/Red)