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Sebastian Kurz und Erdogan bei Viktor Orban in Budapest

Sebastian Kurz mit Viktor Orban.
Sebastian Kurz mit Viktor Orban. ©Ferenc ISZA / AFP

Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) war unter den internationalen Gästen, die Viktor Orbán, der ungarische Premierminister, anlässlich des ungarischen Nationalfeiertags und der Leichtathletik-Weltmeisterschaft 2023 nach Budapest eingeladen hatte.

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Mehr Infos -->> Kurz wegen Falschaussage angeklagt

Der Anlass für Kurz' Besuch war das internationale Sportevent in der Hauptstadt Ungarns, erklärte sein Sprecher auf APA-Anfrage. Zudem besuchte Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz die Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag, die jedes Jahr durch das größte Feuerwerk Europas bestechen.

Mehr Info -->> Fragen und Antworten zum Strafverfahren gegen Sebastian Kurz

Bilaterale Gespräche

Laut der ungarischen Nachrichtenagentur MTI fanden zwischen Kurz und Orbán Gespräche über bilaterale Beziehungen und den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine statt.


©Attila KISBENEDEK / AFP

Der Pressesprecher von Kurz betonte jedoch, dass es sich dabei nicht um offizielle Gespräche gehandelt habe. Kurz, der kürzlich wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss angeklagt wurde, wird bereits am Montag zurück nach Österreich reisen.

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15 Punkte zur Anklage gegen Sebastian Kurz

  1. Anklage durch die WKStA: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat gegen den ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz Anklage erhoben.
  2. Hauptvorwurf: Die Anklage betrifft mutmaßliche Falschaussagen von Kurz im Ibiza-Untersuchungsausschuss.
  3. Verhandlungstermin: Kurz wird sich ab dem 18. Oktober vor dem Wiener Landesgericht für Strafsachen verantworten müssen.
  4. Mitangeklagte: Neben Kurz wurden auch Bernhard Bonelli, sein langjähriger Vertrauter und Kabinettschef, und Bettina Glatz-Kremsner, vormalige ÖVP-Vizeparteichefin und bis März 2022 Generaldirektorin der Casinos Austria, angeklagt.
  5. Vorwürfe gegen Bonelli und Glatz-Kremsner: Bonelli wird im Zusammenhang mit der Befragung zur Errichtung der ÖBAG und der Besetzung des Vorstandes und Aufsichtsrates dieser Gesellschaft belastet. Glatz-Kremsner soll bezüglich der Bestellung eines Vorstandsmitgliedes der Casinos Austria falsch ausgesagt haben.
  6. Unschuldsvermutung: Für alle drei Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
  7. Wahrheitspflicht: Die WKStA argumentiert, dass die Angeklagten "wissentlich" die Unwahrheit gesagt hätten.
  8. Motiv für Falschaussage: Die WKStA betont, dass es ein starkes Motiv für eine vorsätzliche Falschaussage gibt, insbesondere im Zusammenhang mit einer möglichen politischen Einflussnahme auf Postenbesetzungen.
  9. Öffentliches Image: Die Anklage weist darauf hin, dass Kurz und seine Bewegung stets einen "neuen Stil" ihrer Politik beworben und offensichtlichen Proporz und Postenschacher kritisiert haben.
  10. Strafrahmen: Das Delikt, das den Angeklagten zur Last gelegt wird, kann eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren zur Folge haben.
  11. Keine Diversion: Die WKStA hat sich gegen ein diversionelles Vorgehen ausgesprochen.
  12. Reaktion von Kurz: Kurz hat die Vorwürfe zurückgewiesen und behauptet, sie seien falsch.
  13. Hintergrund der Vorwürfe: Im Kern geht es darum, wie stark Kurz in die Reform der Staatsholding ÖBIB zur ÖBAG involviert war und ob er seine Rolle dabei heruntergespielt hat.
  14. Reaktionen von Parteikollegen und Gegnern: Die Reaktionen reichen von Unterstützung und Vertrauen in die Justiz bis zu Kritik und der Forderung nach Aufklärung.
  15. Bedeutung für die österreichische Politik: Der Fall hat weitreichende politische Implikationen, nicht nur für Kurz, sondern auch für die gesamte ÖVP und die politische Landschaft Österreichs insgesamt.
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