Großeinsatz nach Scherzanruf: 16-Jährige verurteilt

Die 16-jährige Grazerin gestand bei dem Prozess im Grazer Straflandesgericht am Donnerstag, dass sie im Frühjahr die Polizei belogen hatte.
Großeinsatz in Einkaufszentrum nach Scherzanruf von 16-Jähriger
Das Mädchen hatte am 15. März die Polizei gerufen und am Telefon angegeben, dass sie zwei Bewaffnete im Einkaufszentrum gesehen habe. Die Zeugenmeldung hatte einen Großeinsatz der Polizei und eine Sperre des Einkaufszentrums ausgelöst. Die Polizei räumte den Murpark und durchsuchte das Shoppingcenter. 27 Streifenfahrzeuge und Beamte mit schwerer Bewaffnung eilten damals zum Einkaufszentrum. Nach etwas über einer Stunde wurde damals Entwarnung gegeben.
16-Jährige soll auch Rettung mit Scherzanruf in die Irre geführt haben
Wie sich herausstellte, hatte die Anruferin gelogen. Staatsanwältin Viktoria Schreyer listete in ihrer Anklage nicht nur das Verbrechen der Verleumdung wegen der schon bekannten Szenen im Murpark auf, sondern auch den Vorwurf des Diebstahls. Außerdem gab es einen weiteren Vorfall, bei dem die Angeklagte zusammen mit zwei Freundinnen die Rettung "verarscht" - so ihr eigener Wortlaut bei der Vernehmung - und einen Überfall von angeblich vier Männern auf ihre 14-jährige Freundin vorgetäuscht hatte. Tatsächlich hatten aber offenbar die nun angeklagte 16-Jährige und die andere Freundin auf die Schülerin eingeschlagen, um den Überfall echt aussehen zu lassen. Zudem soll sie ihr zwei Tabletten Benzodiazepin gegeben haben, um sie bewusstlos zu machen.
U-Haft gegen 16-Jährige wegen zahlreicher Delikte
Gleich wie die falschen Angaben vom Murpark flog auch dieser Schwindel auf, da die 14-Jährige gegenüber der Polizei nichts mehr von vier Männern gesagt hatte. Daraufhin soll die 16-Jährige ihrer Freundin eine Nachricht geschickt und sie zu einer Falschaussage bewegt haben. Aufgrund der Vielzahl an Delikten wurde das Mädchen vor rund zwei Wochen in Untersuchungshaft genommen und bei Gericht aus der Zelle vorgeführt.
Verteidiger von 16-Jähriger verweist auf schwere Kindheit
Der Verteidiger der Jugendlichen sagte, dass sich seine Mandantin bis auf den Diebstahl geständig verantwortet. Die Beweggründe für den Anruf im Murpark seien für ihn kaum nachvollziehbar: "Sie hoffte auf viele Polizeiautos und dass sie im Mittelpunkt steht", meinte er. Es seien "Beweggründe, die das nicht ansatzweise rechtfertigen." Als Hintergrund schilderte der Verteidiger eine schwierige Kindheit. Die Angeklagte sei in einem Kinderwohnheim aufgewachsen, weil sie "in gewisse Verhältnisse hineingeboren" worden sei. Er sprach von "verzögerter Reife". Das Haftübel, das sie nun in der Untersuchungshaft verspürt habe, zeige seiner Ansicht nach aber Wirkung: "Von der Polizei abgeholt zu werden, hinterlässt Eindruck bei Jugendlichen", so der Anwalt.
Richter mit mahnenden Worten für 16-Jährige
Nach den Eröffnungsplädoyers wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, die dann aber für das Urteil wieder eingelassen wurde. Richter Florian Farmer verurteilte die Jugendliche zu neun Monaten Haft, die ihr bedingt für eine Probezeit von drei Jahren nachgesehen werden. Er sprach sie in allen Punkten außer dem Diebstahl schuldig, den könne er ihr nicht eindeutig nachweisen. Sie wurde direkt nach dem Prozess aus der Haft entlassen, doch der Richter hatte noch mahnende Worte für sie: "Wenn Sie wieder zu mir kommen, gehen Sie in Haft. Eine Chance haben Sie jetzt noch", meinte er zu ihr.
16-Jährige muss auch zu Psychotherapie
Sowohl der Vorfall im Murpark als auch das "Verarschen" der Rettung sei eine "riesen Sauerei", so Richter Farmer: "Sie haben da Leute in Furcht versetzt. Beamte mit Sturmgewehren haben Mütter mit ihren Kinderwagen aus dem Einkaufszentrum hinausbegleitet. Selbst da haben Sie damals Ihre Angaben noch aufrecht erhalten." Das Mädchen nahm das Urteil an: "Die Strafe passt", meinte sie kleinlaut und unter Tränen. Zusätzlich zur bedingten Haftstrafe muss die 16-Jährige wöchentlich zur Psychotherapie, bekommt Bewährungshilfe und sie muss sich einen Job suchen: "Weil ohne kommen Sie nur auf blöde Ideen", so der Richter abschließend. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, daher ist das Urteil nicht rechtskräftig.
(APA/Red)