Prozess zu Drogentod von 19-Jähriger wird fortgesetzt

Einem mittlerweile 18 Jahre alten Burschen wird in diesem Zusammenhang sexueller Missbrauch einer wehrlosen Person (§ 205 Absatz 1 StGB) und Imstichlassen einer Verletzten mit Todesfolge (§ 94 Absatz 2 StGB) angelastet.
Prozess zu Drogentod von 19-Jähriger in Wien wird fortgesetzt
Der Angeklagte soll bei einer so genannten Afterparty in seiner Wohnung den infolge von Suchtmittelmissbrauch beeinträchtigten Zustand der 19-Jährigen ausgenutzt haben, um mit der jungen Frau den Beischlaf zu vollziehen. Als der damals 17-Jährige am nächsten Tag feststellte, dass die Frau keine Lebenszeichen mehr von sich gab, schaffte er sie aus seiner Wohnung und legte sie im Eingangsbereich des Stiegenhauses ab, ohne sich weiter um sie zu kümmern.
32-jähriger Hausbewohner entdeckte Leiche des Mädchens
Dort entdeckte sie ein 32-jähriger Hausbewohner, als dieser kurz vor Mitternacht noch einmal mit seinem Hund ins Freie ging. Er habe die rücklings mit angewinkelten Beinen am Boden Liegende angesprochen, an der Schulter berührt und schließlich gerüttelt, schilderte der Mann nun einem Schöffensenat (Vorsitz: Martina Hahn): "Da kam nichts. Da hat es bei mir Klick gemacht. So, wie sie da gelegen ist, hat sie sich nicht selbst so hingelegt." Er habe die Rettung angerufen: "Es war Dezember, mitten in der Nacht, es hat geregnet." Auffallend sei gewesen, dass die junge Frau keine Schuhe und weiße Socken anhatte: "Die waren nicht nass. Da war mir klar, dass die von der Stiege war."
32-Jährige führte bis zum Eintreffen der Rettung Wiederbelebung durch
Der 32-Jährige führte bis zum Eintreffen der Rettungskräfte Wiederbelebungsmaßnahmen durch. Die 19-Jährige erlangte nicht mehr das Bewusstsein. Obwohl dann auch die Rettungskräfte an Ort und Stelle mit einem Defibrillator-Einsatz um ihr Leben kämpften, kam jede Hilfe zu spät. Der Angeklagte hatte beim Prozessauftakt Ende Juli den Missbrauch bestritten und zum weiteren Erinnerungslücken behauptet. Er wisse nicht mehr, was passiert sei.
Geladen waren Gerichtsmediziner und ein Toxikologe
Vor der Erörterung der Sachverständigen-Gutachten - geladen waren ein Gerichtsmediziner, ein Toxikologe und eine Molekulargenetikerin - wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Wie sich danach aus dem weiteren Fortgang der Verhandlung ergab, dürfte inzwischen feststehen, dass die junge Frau 30 bis 90 Minuten vor ihrem Tod noch Drogen konsumiert hatte - möglicherweise gemeinsam mit dem Angeklagten. Der genaue Todeszeitpunkt der 19-Jährigen steht nicht fest und lässt sich wohl auch nicht mehr klären.
Prozess wurde auf 5. September 2023 vertagt
Florian Astl, der Verteidiger des Angeklagten, hält es für nicht ausgeschlossen, dass es zu den geschlechtlichen Handlungen einvernehmlich gekommen war. Der 18-Jährige selbst hat seinen Angaben zufolge daran keine Erinnerung. Aufgrund der nunmehrigen gutachterlichen Feststellungen sei es auch denkbar, dass die junge Frau zum Zeitpunkt des intimen Kontakts bereits tot war und der 18-Jährige dies aufgrund seines vom Suchtmittelkonsum beeinträchtigten Zustand gar nicht mitbekam, argumentiert Astl. Er beantragte daher die Einholung eines ergänzenden toxikologisches Gutachtens, das abklären soll, in welcher Verfassung sich der süchtige Bursch im verfahrensgegenständlichen Zeitpunkt befunden hatte.
Das Gericht gab diesem Beweisantrag Folge. Weiters müssen auch noch zwei Zeugen gehört werden, die neben dem Angeklagten und der 19-Jährigen an der Afterhour teilgenommen hatten. Der Prozess wurde daher auf den 5. September vertagt.
(APA/Red)