Salzburg: Urteil gegen Baggerfahrer nach tödlichem Unfall

Am 9. März hatte der 58-jährige Baggerfahrer in der Stadt Salzburg an einer Kreuzung beim Abbiegen mit seiner Baumaschine eine Fußgängerin übersehen. Die 46-jährige Frau wurde überrollt und starb. Der Angeklagte wurde heute zu einer Geldstrafe von 180 Tagsätzen zu jeweils zwölf Euro verurteilt, 120 Tagsätze davon unbedingt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Baggerfahrer soll bei Unfall in Salzburg zu schnell gefahren sein
Der Staatsanwalt wies in dem Prozess darauf hin, dass nach einer Novelle der Straßenverkehrsordnung seit Oktober 2022 Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen im Ortsgebiet beim Rechtsabbiegen maximal in Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen, wenn mit Fahrrad- oder Fußgängerverkehr zu rechnen ist. Der Arbeiter soll laut Anklage mit seinem zehn Tonnen schweren Radbagger aber nicht nur zu schnell unterwegs gewesen sein, sondern beim Abbiegen auch nicht auf andere Verkehrsteilnehmer geachtet haben.
Zeugen: Baggerfahrer war vielleicht ein bisschen schneller unterwegs als normal
Darum lautete der Vorwurf auf grob fahrlässige Tötung - was der Richter heute nach der Einvernahme von zwei Zeugen als nicht gegeben sah. Während bei grober Fahrlässigkeit der Strafrahmen bis zu drei Jahre beträgt, kann bei fahrlässiger Tötung mit einer Geldstrafe das Auslangen gefunden werden. Wie einer der Zeugen heute vor Gericht sage, sei der Lenker "vielleicht ein bisschen schneller unterwegs gewesen, als normal."
Baggerfahrer bedauert tödlichen Unfall in Salzburg
Wie schnell, das konnte der Angeklagte nicht sagen. "Der Bagger hat keinen Tacho. Aber ich bin sicher nicht mit hoher Geschwindigkeit in die Kurve fahren, weil dann wegen des hohen Schwerpunkts beim Bagger die Gefahr des Umkippens besteht." Er sei damals auch weder übermüdet gewesen noch unter Zeitdruck gestanden, sagte der 58-Jährige. Er zeigte sich auch überzeugt, dass er trotz des toten Winkels durch den Baggerarms die Frau hätte sehen müssen. "Ich habe vor dem Abbiegen aber niemanden wahrgenommen." Wie der Verteidiger sagte, bedauere sein Mandant den Unfall außerordentlich. "Er geht von einer Verkettung unglücklicher schicksalhafter Umstände aus."
(APA/Red)