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Causa Asfinag: Wiener OLG bestätigte Strache-Freispruch

Das OLG Wien hat den Freispruch für Heinz-Christian Strache bestätigt.
Das OLG Wien hat den Freispruch für Heinz-Christian Strache bestätigt. ©APA/EVA MANHART
Am Mittwoch hat das Wiener OLG die Freisprüche für Heinz-Christian Strache und den mitangeklagten Unternehmer Siegfried Stieglitz in der Causa Asfinag bestätigt.
Wiener OLG entscheidet über Strache-Freispruch
Causa Asfinag: Freispruch für Strache und Stieglitz

Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache war vorgeworfen worden, für Spenden an einen FPÖ-nahen Verein Stieglitz einen Aufsichtsratsposten in der Asfinag verschafft zu haben. Das Gericht verwies bei der Urteilsbegründung auf die politische Realität und verglich Spenden an Parteien mit Lobbying.

WKStA ging gegen Strache-Freispruch in Causa Asfinag in Berufung

Der einstige Vizekanzler der türkis-blauen Regierung Strache und der Unternehmer Stieglitz waren im Juli 2022 vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen worden, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) berief dagegen. Die erstinstanzlichen Freisprüche erfolgten nämlich im Zweifel. Stieglitz habe für seine Bestellung zwar "unschön" interveniert - dass Strache von Spenden des Unternehmers gewusst habe, von denen sich Stieglitz den Posten im Asfinag-Aufsichtsrat versprochen haben soll, sei aber nicht bewiesen, befand man am Wiener Landesgericht für Strafsachen.

Strache-Freispruch für Wiener OLG sehr gut begründet

In seiner Urteilsbegründung warf der Richter die Frage auf: "Warum spendet jemand einer politischen Partei?" Dies geschehe etwa auch bei anderen Anliegen, wie Krebsforschung, Armut und dem Tierwohl, um bei politischen Funktionsträgern "einen Fuß in der Tür zu haben". Im Grunde genommen handle es sich dabei um Lobbying, das ja auch nicht strafbar sei. Auch Stieglitz sei ein "Networker", schlussfolgerte das OLG weiter.

Zur Bestellung von Aufsichtsräten merkte der Richter an, dass es politische Realität sei, dass Minister diese in staatsnahen Betrieben vorschlagen müssten. Die Frage sei, woher sie diese Personen sonst nehmen könnten, wen sie ihnen nicht in irgendeiner Art und Weise bereits bekannt seien. Das erstinstanzliche Verfahren sei jedenfalls "hervorragend geführt" worden, und auch das Urteil sehr gut begründet, weswegen der Berufung der WKStA nicht Folge gegeben werde.

Strache nach Bestätigung von Freispruch erleichtert

Strache zeigte sich nach dem Spruch ein weiteres Mal erleichtert: "Ich habe immer gewusst, dass ich die falschen Vorwürfe im Rahmen der Verhandlung entkräften werde können und habe höchstes Vertrauen in die Österreichische Gerichtsbarkeit", schrieb er auf Facebook, wo er auch Johann Pauer "für die letzten 4 Jahre anwaltlicher Vertretung, die zu 12 Verfahrenseinstellungen und 2 rechtskräftigen Freisprüchen geführt haben" dankte. Gegen Strache sind weitere Ermittlungen anhängig, darunter Vorwürfe um eine Postenbesetzung bei den Casinos Austria und die FPÖ-Spesenaffäre. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

(APA/Red)

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