Flughafen-Klage gegen Krismer abgewiesen
"Der Versuch, eine Oppositionspolitikerin in ihrer demokratiepolitischen Aufgabe mundtot zu machen, ist misslungen", meinte Krismer am Freitag in einer Aussendung. Die Grüne hatte die Vermutung der Geldwäsche in den Raum gestellt. Der Flughafen hat Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landesgerichts St. Pölten angekündigt.
Flughafen-Klage gegen Krismer wurde abgewiesen
St. Pölten/Schwechat. "Ich bin mir nicht sicher, ob die Berufung des Flughafens noch im Sinne aller Aktionärinnen und Aktionäre ist oder ein persönlicher Feldzug gegen mich", meinte Krismer. Die Grüne hatte die Aussagen, die zur Klage führten, im Herbst 2022 in einer Pressekonferenz getätigt. Dabei wurde laut Krismer hingewiesen, dass der Fonds IFM, Großaktionär des Flughafens in Schwechat (Bezirk Bruck a.d. Leitha), "lediglich Geldtöpfe als wirtschaftliche Eigentümer am Ende der Aufschlüsselung der Gesellschaften hat".
Flughafen-Vorstand konnte keine Angaben machen
Aus der Gerichtsentscheidung wurde zitiert: "Vor allem aber konnte auch der Flughafen-Vorstand letztendlich nicht angeben, wer bzw. welche Geldtöpfe und Trusts hinter den tatsächlichen Eigentümern der mittlerweile 43,4 % der Aktienanteile stehen. Die Klägerin und deren Vorstände kennen die Zwischengesellschaften, nicht aber die tatsächlichen Eigentümer der Treuhänder. Der Letzte in der Kette des Treuhänders, also die dahinter stehenden wirtschaftlichen Letzteigentümer sind unbekannt (so formulierte auch Dr. Ofner)."
Der Flughafen Wien hat die schriftliche Entscheidung von Donnerstag als "juristisch unverständlich und widersprüchlich" bezeichnet. Das Landesgericht St. Pölten habe die Aussagen von Krismer als "grenzwertig, aber gerade noch vertretbar" bewertet, hieß es.
(APA/Red)