30-Jähriger soll Sex mit Tochter gewollt haben: Prozess in Wien mit vielen Zweifeln

Ein Schöffensenat kam allerdings am Dienstag am Wiener Landesgericht für Strafsachen zum Schluss, dass kein dringender Tatverdacht vorliegt und Haftgründe nicht gegeben sind. Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verhängung der U-Haft wurde daher abgewiesen. Die Verhandlung wurde vertagt.
Missbrauchsprozess gegen womöglich zu Unrecht beschuldigten Vater
Die Anklage gegen den Mann lautet auf schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen, Blutschande und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Im Fall eines Schuldspruchs würde er wohl eine langjährige Freiheitsstrafe ausfassen, zumal er zwei Vorstrafen aufweist. Derzeit verbüßt er den unbedingten Strafteil aus einer Verurteilung wegen eines Gewaltdelikts, in wenigen Tagen hat er diese Strafe abgesessen und kommt dann auf freien Fuß. Die Staatsanwaltschaft hat jedoch gegen den abgewiesenen U-Haft-Antrag noch eine Rechtsmittelmöglichkeit.
Sozialarbeiterin berichtette Betreuerin von angeblichem Übergriff
Den Fall ins Rollen gebracht hatte eine Sozialarbeiterin, die in einer Einrichtung tätig ist, in der das mittlerweile neun Jahre alte Mädchen inzwischen lebt. Sie dürfte der Betreuerin von dem angeblichen Übergriff des Vaters erzählt haben. Die Eltern hatten sich bald nach der Geburt der Kleinen getrennt. "Sie hat mich belogen und betrogen, dann hat sie mich aus der Wohnung gehaut", schilderte der 30-Jährige vor Gericht das Aus der Beziehung. Er habe seine Tochter zunächst alle zwei Wochen gesehen, seit 2018 bestehe aber kein Kontakt mehr.
Diese Darstellung bestätigten die getrennt lebenden Eltern des Angeklagten als Zeugen. Auch sie hätten ihre Enkelin seit diesem Zeitpunkt nicht mehr zu Gesicht bekommen, verrieten sie dem Schöffensenat. Das ist insofern bedeutsam, als sich der angebliche Missbrauch laut Anklage nach dem Jahreswechsel 2018/2019 zugetragen haben soll, und zwar in der Wohnung des Vaters des Angeklagten. Der saß allerdings den Großteil des Jahres 2019 in Serbien in U-Haft, nachdem er einen schweren Verkehrsunfall verursacht hatte. Der Angeklagte hatte keinen Schlüssel zur Wohnung des Vaters.
Angeklagter wies Missbrauchsvorwürfe zurück
Der 30-Jährige wurde von Rechtsanwalt Tassilo Wallentin verteidigt. "Es ist nicht sonderlich sympathisch, so etwas zu vertreten. Ich würde es nicht machen, wenn ich nicht überzeugt wäre, dass er (der Angeklagte, Anm.) nichts gemacht hat", meinte Wallentin eingangs der Verhandlung. Und in Richtung der Staatsanwaltschaft äußerte der Verteidiger "massive Kritik", wie er formulierte: "Ich verstehe überhaupt nicht, wie die Staatsanwaltschaft dazu kommt, so etwas anzuklagen. Für einen versuchten Beischlaf finde ich im Akt überhaupt keine Anhaltspunkte." Die Tochter habe zwar im Ermittlungsverfahren ausgesagt, der Angeklagte habe sich nackt zu ihr gelegt. Was ihrer Schilderung nach weiter passiert sei, erfülle aber allenfalls den Tatbestand der mit einer wesentlich geringeren Strafdrohung behafteten geschlechtlichen Nötigung.
"So etwas hat es nie gegeben. Nie im Leben", stellte der Angeklagte in Abrede, seiner kleinen Tochter körperlich jemals zu nahe gekommen zu sein. "Egal wie heiß es war, ich habe in ihrer Gegenwart immer Klamotten angehabt", betonte er. Auf die Frage, ob er sich die Anschuldigungen seiner Tochter erklären könne, meinte er: "Sicher. Die Mutter hat es ihr eingeredet." Diese habe ihn in einen Rechtsstreit verwickelt, "den ich beim Oberlandesgericht gewonnen habe."
Mutter des Mädchens nicht erreichbar
Weder die Neunjährige noch die Mutter des Mädchens kamen ihrer Zeugenladung nach, obwohl letztere nachweislich die Ladung übernommen hatte. Als der Richter im Verhandlungssaal die Frau anrufen und sich nach ihrem Verbleib erkundigen wollte, wurde aufgelegt und in weiterer Folge das Mobiltelefon ausgeschaltet. Die Sozialarbeiterin, die die strafrechtlichen Ermittlungen in die Wege geleitet hatte, befindet sich derzeit im Urlaub. Es musste daher auf Ende August vertagt werden.
(APA/Red)