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ÖGB warnt vor schlechten Arbeitsbedingungen: Praktikum und Ferienjob keine Billigarbeitsplätze

Der ÖGB warnt vor schlechten Arbeitsbedingungen, die bei Praktika oder Ferienjobs teilweise geboten werden.
Der ÖGB warnt vor schlechten Arbeitsbedingungen, die bei Praktika oder Ferienjobs teilweise geboten werden. ©Canva.com (Sujet)
Wer ein Praktikum oder einen Ferienjob macht, sollte auf angemessene Arbeitsbedingungen achten. Ein Praktikum ist kein Billigarbeitsplatz, sondern dient der Ausbildung, weist der ÖGB via Aussendung am Dienstag hin. "Kaffeekochen und Kopieren sind kein Praktikum", so der Gewerkschaftsbund. Und auch ein Ferienjob ist nicht mit einem Billiglohn zu entgelten. Arbeitsrechtlich ist ein Ferienjob ein befristetes Dienstverhältnis und muss gemäß Kollektivvertrag bezahlt werden.

Wurde der Urlaub, wie beim Ferienjob üblich, nicht konsumiert, muss auch dieser finanziell abgegolten werden. Arbeitsrechtliche Verstöße könnten auch nach Ende des Praktikums oder Ferienjobs eingeklagt werden, betonte heute Gewerkschafts-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko in einer Aussendung. Er erinnert daran, dass Jugendliche in der Regel nicht länger als acht Stunden am Tag und 40 Stunden die Woche arbeiten dürfen. "Überstunden sind grundsätzlich verboten", erklärt der Experte. Ab 4,5 Stunden Arbeit stehe Jugendlichen außerdem eine halbe Stunde Pause zu.

Trinko erinnert daran, dass freiwillige Praktika, die viele Studierende in der Hoffnung auf bessere Jobchancen absolvieren, in den meisten Fällen normale Arbeitsverhältnisse sind und dementsprechend auch nach Kollektivvertrag bezahlt werden müssten.

(APA/Red.)

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