BVT-Prozess: WKStA bekämpft Freisprüche
Drei frühere Spitzenbeamte des mittlerweile aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und einen Vertreter des Bundesamtes für Fremdenrecht und Asyl (BFA) waren am vergangenen Montag im so genannten BVT-Prozess freigesprochen worden. Die WKStA hat gegen die Freisprüche Rechtsmittel angemeldet, teilte das Wiener Landesgericht auf APA-Anfrage mit.
BVT-Prozess: Vorwurf für Wiener Landesgericht nicht nachweisbar
Den Beamten war Amtsmissbrauch vorgeworfen worden. Sie hätten 2015 einen syrischen General, der ein Gefängnis in Raqqa geleitet hatte, zum Asylverfahren zugelassen und diesem Asylstatus verschafft, obwohl er nach Informationen der NGO Commission for International Justice and Accountability (CIJA) Kriegsverbrechen begangen haben soll. Die Anklage legte den BVT-Beamten darüber hinaus zur Last, der Staatsanwaltschaft Wien wesentliche Informationen - etwa über einen Zeugen, der den General belastete - vorenthalten bzw. verspätet übermittelt und auf eigene Faust in Den Haag gegen die CIJA ermittelt zu haben. Ein Schöffensenat gelangte nach einem umfangreichen, mehrmonatigen Beweisverfahren zu einer anderen Ansicht. Es gebe keinen Beweis für einen Tatplan, keinen Schädigungsvorsatz und auch kein erkennbares Motiv. Für das Erstgericht war auch keine illegale Anwendung des Asylrechts feststellbar.
(APA/Red)