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Wiener "Klimacamps" können unter Versammlungsgesetz fallen

Die Wiener "Klimacamps" hätten nicht zurückgewiesen werden dürfen.
Die Wiener "Klimacamps" hätten nicht zurückgewiesen werden dürfen. ©APA/HERBERT NEUBAUER (Symbolbild)
Die Wiener "Klimacamps" hätten laut Verfassungsgerichtshof nicht zurückgewiesen werden dürfen.

Wie der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Dienstag bekanntgegeben hat, ist einer Beschwerde stattgegeben worden, die sich gegen die Abweisung von "Klimacamps" durch die Landespolizeidirektion sowie das Verwaltungsgericht Wien gewandt hatte. Laut Erkenntnis können derartige Veranstaltungen durchaus unter das Versammlungsgesetz fallen.

Versammlungsanzeigen wurden zurückgewiesen

Die Versammlungsanzeigen waren zurückgewiesen worden, weil die Abhaltung von Workshops, "Summer Schools" und ähnlichen Aktivitäten, die im Rahmen des "Klimacamps" stattfinden würden, keine Versammlungen, sondern sonstige Veranstaltungen seien. Die Camps waren in Parkanlagen sowie im "Zukunftshof" im Bezirk Favoriten geplant.

Mag ein "Klimacamp" auch Elemente einer Veranstaltung aufweisen, so überwiegt laut VfGH bei einer Gesamtbetrachtung das gemeinsame Wirken der Beteiligten und damit der Versammlungscharakter. Die Workshops würden nicht etwa der Erbauung oder Unterhaltung der Anwesenden dienen, vielmehr gehe es darum, ein kollektives Verhalten in demonstrativem Zusammenwirken zur Verfolgung eines gemeinsamen Zieles hervorzurufen.

Wiener "Klimacamps" hätten nicht zurückgewiesen werden dürfen

Indem das Verwaltungsgericht den Versammlungscharakter zu Unrecht verneint hat, ohne sich mit den maßgeblichen Gesichtspunkten der angezeigten Zusammenkünfte umfassend auseinanderzusetzen, wurde die Organisatorin des "sechsten österreichischen Klimacamps" im Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt, hieß es in einer Mitteilung des VfGH.

(APA/Red)

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