Nationalrat: Beschlüsse zu Wein und Katastrophenhilfe

Mit der einstimmigen Zuerkennung von 3 Mio. Euro für den Hochwasserschutz in zwei im Vorjahr von Unwettern betroffenen Kärntner Gemeinden und mehr Herkunftsschutz im Weingesetz sowie strengere Strafen bei verletzten Meldepflichten der Winzer hat der Nationalrat am Donnerstagabend den zweiten von drei Plenartagen dieser Woche beendet. Auch einige Finanzgesetze wurden noch verabschiedet.
Änderungen im Weingesetz und in der Katastrophenhilfe beschlossen
Konkret wurde ein neues zentrales elektronisches Systems für die Speicherung von Zahlungsinformationen (CESOP) mit den Stimmen aller fünf Fraktionen beschlossen. Durch die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie soll möglicher Mehrwertsteuerbetrug aufgedeckt werden. Zudem wurde die Basis für den automatisationsunterstützten Abgleich von Sanktionslisten mit dem Firmenbuch geschaffen.
Abgabenänderungsgesetz: Weiterer Beschluss des Nationalrats
Ein weiterer Beschluss betraf das Abgabenänderungsgesetz. Damit wurde steuerlich erleichtert, leer stehende Betriebsgebäude für eigene Wohnzwecke oder zur Vermietung zu nutzen. Die Verjährungsfrist für besonders schwerwiegende Finanzvergehen wurde an jene für vergleichbare Straftaten nach dem Strafgesetzbuch angeglichen und somit von derzeit fünf auf zehn Jahre erhöht. Mit dem Wagniskapitalfondsgesetz wurde noch die Bildung von Wagniskapitalfonds in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft ermöglicht.
"Bäuerliches Sorgentelefon"
Zum Abschluss empfahl ein einstimmig angenommener Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen noch, das "Bäuerliche Sorgentelefon" und weitere Beratungsangebote im Rahmen des Projekts "Lebensqualität Bauernhof" auszubauen. Zudem soll eine Studie Erkenntnisse zur Arbeitsbelastung sowie zu psychischen Belastungen und Erkrankungen in der Landwirtschaft liefern.
(APA/Red)