AA

Kostenübernahme für Pflegeheim: Sozialhilfegesetz wird geprüft

Der VfGH prüft das NÖ Sozialhilfegesetz.
Der VfGH prüft das NÖ Sozialhilfegesetz. ©APA/HERBERT NEUBAUER (Symbolbild)
Nach der Beschwerde einer Tirolerin prüft der Verfassungsgerichthof, ob die Kostenübernahme bei stationärer Pflege im NÖ Sozialhilfegesetz verfassungskonform geregelt ist.

Die Unterstützung ist an einen Hauptwohnsitz in Niederösterreich geknüpft, ansonsten muss die Person zumindest seit sechs Monaten die Heimkosten aus eigenem Einkommen und Pflegegeld selbst getragen haben. Geprüft wird laut Aussendung vom Dienstag, ob diese Regelung gleichheitswidrig ist.

Beschwerde einer Tirolerin

Die Tirolerin war nach einem Schlaganfall in ein Pflegeheim in Niederösterreich überstellt worden. Ihr Antrag auf Kostenübernahme wurde von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft und in der Folge vom Landesverwaltungsgericht Niederösterreich abgewiesen. Daraufhin brachte die Frau Beschwerde ein.

Das NÖ Sozialhilfegesetz sieht vor, dass Hilfe bei stationärer Pflege, etwa die Übernahme der Kosten für ein Pflegeheim, nur dann gewährt wird, wenn die Person vor Aufnahme in das Heim ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich hatte (§ 12 Abs. 2). Wenn dies nicht der Fall war, müssen die Heimkosten zumindest seit sechs Monaten aus eigenem Einkommen und Pflegegeld vollständig selbst getragen worden sein (§ 12 Abs. 3).

VfGH prüft Sozialhilfegesetz nach
Kostenübernahme für Pflegeheim

"Der VfGH hält es für zulässig, die Gewährung von Sozialleistungen an den Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland zu knüpfen", wurde in der Aussendung festgehalten. "Es stellt sich jedoch die Frage, ob es mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist, Personen, die erst mit der Aufnahme in ein Pflegeheim ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich begründen, endgültig vom Anspruch auf Sozialhilfe auszuschließen, sofern sie nicht für sechs Monate die vollen Kosten aus ihrem Einkommen und Pflegegeld (nicht auch aus ihrem Vermögen) selbst tragen." Die niederösterreichische Landesregierung kann nun in dem Gesetzesprüfungsverfahren Stellung nehmen.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • Kostenübernahme für Pflegeheim: Sozialhilfegesetz wird geprüft
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen